Im Rahmen eines Baugesuchs an der Sonnenbergstrasse in Gebertingen hat das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen einen Entscheid (BUDE 2023 Nr. 68) gefällt, welcher mittlerweile in Rechtskraft erwachsen ist.
Dabei handelt es sich um einen ersten Entscheid in Bezug auf die Auslegung der Bauvorschriften des Planungs- und Baugesetzes des Kanton St.Gallen. Die Gemeinde Gommiswald ist eine von zwei Gemeinden, welche das kommunale Baureglement bereits der neuen Gesetzgebung angepasst hat.
Fehlende hinreichende Erschliessung
Aufgrund des jüngsten Entscheids kann festgestellt werden, dass das Bau- und Umweltdepartement eine äusserst scharfe Rechtssprechung entwickelt hat. So haben neu auch nur temporäre Baugruben den Waldabstand grundsätzlich einzuhalten. Zudem wird ein grosser Teil der Sonnenbergstrasse in Gebertingen, aufgrund von fehlenden Ausweichstellen und Wendemöglichkeit, im Entscheid als nicht hinreichende Erschliessung taxiert.
Abweichende Anordnung Attikageschosse
Gemäss gültigem Baureglement ist eine abweichende Positionierung des Attikageschosses unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gemäss vorliegendem Rekursentscheid des Bau- und Umweltdepartements des Kanton St.Gallen widerspricht die Regelung im kommunalen Baureglement dem Planungs- und Baugesetz. Eine abweichende Positionierung des Attikageschosses sei rechtlich nicht mehr möglich.
Fazit
Die Baukommission Gommiswald hat aufgrund des Rekursentscheides beschlossen, die Regelung betreffend Attikageschoss im kommunalen Baureglement per sofort nicht mehr anzuwenden. Auch die Beurteilung von Bauprojekten wird dem vorliegenden Entscheid angepasst.
Die Gemeinde Gommiswald wird das kommunale Baureglement anhand des Rekursentscheides überprüfen und allfällige Anpassungen vornehmen müssen.
Aufgrund der fehlenden hinreichenden Erschliessung an einem grossen Teil der Sonnenbergstrasse können, bis zum genügenden Ausbau der Strasse, kaum mehr erschliessungsrelevante Baubewilligungen ausgesprochen werden.