Gemäss Strassengesetz des Kantons St.Gallen werden die öffentlichen Strassen und Wege auf einem Gemeindestrassenplan dargestellt. Sie werden je nach Zweckbestimmung in verschiedene Klassen eingeteilt.
Wirkung
Die Widmung gemäss Strassenplan regelt die Zuständigkeit sowie den Unterhalt für das Werk. Je höher der Nutzungsanteil durch die Allgemeinheit ist, desto höher fällt die Klassierung der Strasse bzw. des Wegs aus.
Für den Unterhalt der Gemeindestrassen 1. und 2. Klasse ist die Politische Gemeinde zuständig und nimmt diese in der Regel auch in ihr Eigentum auf. Strassen 3. Klasse dienen lediglich der übrigen Erschliessung sowie der Land- und Forstwirtschaft. Hier besorgen die anstossenden Grundeigentümerschaften den Unterhalt. Bei den Wegen liegt die Zuständigkeit für Wege 1. Klasse bei der Politischen Gemeinde, für Wege 2. und 3. Klasse bei der anstossenden Grundeigentümerschaft, wobei Wege 3. Klasse keinen Unterhalt erfordern.
Grund für Überarbeitung und Ablauf
Die Gemeinden des Kantons St.Gallen sind verpflichtet, ihre Strassenpläne zusammen mit der Ortsplanungsrevision bis spätestens 2027 zu überarbeiten. Aus diesem Grund wird der Gemeindestrassenplan derzeit einer Gesamtüberarbeitung unterzogen.
Die Politische Gemeinde hat mit einem Fachbüro aus dem Vermessungswesen Abweichungen zwischen den originalen Papierplänen, der amtlichen Vermessung (Grundstücksgrenzen) sowie dem tatsächlichen Strassen- und Wegverlauf im Gelände festgestellt. Diese wurden bereinigt und flossen in die Gesamtüberarbeitung ein. Zudem wurden die Klassierungen aller Strassen und Wege überprüft und wo nötig korrigiert. Die Vorprüfung durch die zuständigen kantonalen Amtsstellen ist bereits erfolgt. Die Rückmeldungen sind entsprechend in die Projektunterlagen eingeflossen.