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Benken
02.05.2025
02.05.2025 16:25 Uhr

Gemeindestrassenplan revidiert

Ausschnitt der Überarbeitung des Benkner Gemeindestrassenplans inkl. FWR-Plan im Gebiet Starrberg.
Ausschnitt der Überarbeitung des Benkner Gemeindestrassenplans inkl. FWR-Plan im Gebiet Starrberg. Bild: Lukas Domeisen AG / Politische Gemeinde Benken
Der Gemeinderat Benken bringt die Gesamtüberarbeitung des Gemeindestrassenplans inklusive Fuss-, Wander- und Radwegplan (FWR-Plan) bis 27. Mai 2025 der Bevölkerung zur Mitwirkung.

Gemäss Strassengesetz des Kantons St.Gallen werden die öffentlichen Strassen und Wege auf einem Gemeindestrassenplan dargestellt. Sie werden je nach Zweckbestimmung in verschiedene Klassen eingeteilt.

Wirkung

Die Widmung gemäss Strassenplan regelt die Zuständigkeit sowie den Unterhalt für das Werk. Je höher der Nutzungsanteil durch die Allgemeinheit ist, desto höher fällt die Klassierung der Strasse bzw. des Wegs aus.

Für den Unterhalt der Gemeindestrassen 1. und 2. Klasse ist die Politische Gemeinde zuständig und nimmt diese in der Regel auch in ihr Eigentum auf. Strassen 3. Klasse dienen lediglich der übrigen Erschliessung sowie der Land- und Forstwirtschaft. Hier besorgen die anstossenden Grundeigentümerschaften den Unterhalt. Bei den Wegen liegt die Zuständigkeit für Wege 1. Klasse bei der Politischen Gemeinde, für Wege 2. und 3. Klasse bei der anstossenden Grundeigentümerschaft, wobei Wege 3. Klasse keinen Unterhalt erfordern.

Grund für Überarbeitung und Ablauf

Die Gemeinden des Kantons St.Gallen sind verpflichtet, ihre Strassenpläne zusammen mit der Ortsplanungsrevision bis spätestens 2027 zu überarbeiten. Aus diesem Grund wird der Gemeindestrassenplan derzeit einer Gesamtüberarbeitung unterzogen.

Die Politische Gemeinde hat mit einem Fachbüro aus dem Vermessungswesen Abweichungen zwischen den originalen Papierplänen, der amtlichen Vermessung (Grundstücksgrenzen) sowie dem tatsächlichen Strassen- und Wegverlauf im Gelände festgestellt. Diese wurden bereinigt und flossen in die Gesamtüberarbeitung ein. Zudem wurden die Klassierungen aller Strassen und Wege überprüft und wo nötig korrigiert. Die Vorprüfung durch die zuständigen kantonalen Amtsstellen ist bereits erfolgt. Die Rückmeldungen sind entsprechend in die Projektunterlagen eingeflossen.

Ein Änderungsbeispiel: Die bislang unklassierte westliche Stichstrasse «Bärwiesstrasse» wird neu als Gemeindestrasse 3. Klasse klassiert (gelb). Bild: Lukas Domeisen AG / Politische Gemeinde Benken

Ein Beispiel zur Veranschaulichung

Ab der Dorfstrasse (Kantonsstrasse 2. Klasse) führt westlich eine Stichstrasse in das Quartier Bärwies. Die Bärwiesstrasse erschliesst mehrere Wohneinheiten. Bisher ist die Strasse nicht klassiert. Um eine hinreichende Erschliessung gemäss Art. 66 f. Planungs- und Baugesetz (PBG) zu gewährleisten, soll diese Stichstrasse neu als Gemeindestrasse 3. Klasse klassiert werden.

Mitwirkung der Bevölkerung

Der aktuelle Stand des überarbeiteten Gemeindestrassenplans inkl. Fuss-, Wander- und Radwegplan (FWR-Plan) wird der Bevölkerung vom 28. April 2025 bis am 27. Mai 2025 zur Mitwirkung unterbreitet.

Die Unterlagen liegen in diesem Zeitraum bei der Gemeinderatskanzlei Benken, Büro 9, auf oder sind unter www.mitwirken-benken.ch einsehbar. Bemerkungen, Hinweise oder Stellungnahmen können schriftlich an den Gemeinderat Benken, Dorfstrasse 3, 8717 Benken, oder direkt online auf der Karte des Gemeindestrassenplans erfolgen.

Wenn Sie Fragen zum Gemeindestrassenplan haben, können Sie sich gerne für ein persönliches Gespräch anmelden (Tel. 055 293 30 48).

Nächste Schritte: Feedback und Auflage

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens wird der Gemeinderat alle eingegangenen Rückmeldungen prüfen und den Gemeindestrassenplan wo nötig anpassen.

Anschliessend wird der Gemeinderat den Gemeindestassenplan erlassen und die öffentliche Auflage mit Rechtsmitteln (Möglichkeit zur Einsprache) durchführen.

Gemeinderat Benken/LinthSicht / Redaktion Linth24