Gemäss Strassengesetz des Kantons St.Gallen werden die öffentlichen Strassen und Wege in einem Gemeindestrassenplan dargestellt und je nach Zweckbestimmung in verschiedene Klassen eingeteilt. Die Gemeinden des Kantons St.Gallen sind verpflichtet, ihre Strassenpläne zusammen mit der Ortsplanung (Rahmennutzungsplanung) bis spätestens 2027 zu erneuern. Deshalb wurde auch der Gemeindestrassenplan Uznach einer Gesamtrevision unterzogen.
Feststellung von Differenzen bei Erarbeitung
Bei der Erarbeitung des neuen Plans mit Experten aus dem Vermessungswesen wurden zahlreiche Differenzen zwischen den originalen Papierplänen, der amtlichen Vermessung (Grundstücksgrenzen) sowie dem tatsächlichen Strassen- und Wegverlauf im Gelände festgestellt. Ebenfalls wurde geprüft, ob einzelne Strassen neu einer Strassenklasse zugeordnet oder umklassiert werden müssen. Der unter diesen Aspekten überarbeitete Gemeindestrassenplan wurde zwischenzeitlich durch die kantonalen Fachstellen vorgeprüft.
Im Sinne der transparenten Aufarbeitung des Gesamtstrassenplans wurde mit der Bevölkerung ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt. In der LinthSicht vom Oktober 2023 wurde auf die Mitwirkung hingewiesen, die Pläne wurden online gestellt und in Papierform im Rathaus aufgelegt. Zudem fanden in definierten Zeitfenstern Sprechstunden statt. Während der Mitwirkungsfrist gingen diverse telefonische Anfragen und sechs schriftliche Wortmeldungen bei der Gemeinde ein. Zu den jeweiligen Eingaben wurde durch die Arbeitsgruppe (Verwaltung und Lukas Domeisen AG) eine erste fachliche Beurteilung bzw. eine Handlungsempfehlung abgegeben.
Der Gemeinderat hat am 14. August 2024 diese Empfehlungen diskutiert und Entscheide betreffend Plananpassungen infolge der Eingaben getroffen. Anschliessend wurden die Mitwirkenden schriftlich informiert. Die beschlossenen Änderungen wurden eingearbeitet sowie die Pläne und die Dokumentation entsprechend aktualisiert.
Erlass und Auflage mit Einsprachemöglichkeit
Gestützt auf Art. 39 ff Strassengesetz (sGS 732.1; abgek. StrG) hat der Gemeinderat Uznach am 16. Oktober 2024 den Gemeindestrassenplan sowie den Fuss-, Wander- und Radwegplan für das Planverfahren erlassen.
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, d.h. ab Dienstag, 19. November, bis Mittwoch, 18. Dezember 2024, im Rathaus II Uznach, Obergasse 24 (1. OG) zu den regulären Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung öffentlich auf. Sämtliche Unterlagen sind auch auf www.uznach.ch unter der Rubrik Neuigkeiten einsehbar.
Es sind keine Landabtretungen erforderlich.
Einsprachen gegen den Gemeindestrassenplan sowie den Fuss-, Wander- und Radwegplan sind innert der Auflagefrist, d.h. bis Mittwoch, 18. Dezember 2024, schriftlich und begründet der Gemeinde Uznach, Bereich Planung, Bau & Infrastruktur, Obergasse 24, 8730 Uznach, einzureichen. Einspracheberechtigt ist, wer ein schutzwürdiges Interesse darzutun vermag. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung zu enthalten.
Keine persönlichen Briefe der Verwaltung zu Planauflage
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass seitens der Verwaltung in Zusammenhang mit der öffentlichen Planauflage keine persönlichen Briefe / Stellungnahmen verschickt werden. Betroffene Parteien, mit denen bereits Korrespondenz geführt wurde, machen wir an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass zwischenzeitlich weitere Bereinigungen / Anpassungen des Strassenplanes aufgrund der (z.T. divergierenden) Rückmeldungen stattgefunden haben.
Für allfällige Rückfragen oder Erläuterungen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Bereich Planung, Bau & Infrastruktur, Obergasse 24, 8730 Uznach, Tel. 055 285 23 04, tiefbau@uznach.ch.