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Schmerikon
18.03.2025
18.03.2025 16:53 Uhr

E-Voting kommt ab Mai 2025

Schmerknerinnen und Schmerkner, die sich in den nächsten Tagen anmelden, können schon ab Mai elektronisch abstimmen und wählen. (Symbolbild)
Schmerknerinnen und Schmerkner, die sich in den nächsten Tagen anmelden, können schon ab Mai elektronisch abstimmen und wählen. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA BELLA
Mit dem Urnengang von Sonntag, 18. Mai 2025, kann auch in Schmerikon elektronisch abgestimmt und gewählt werden. An- und Abmeldungen sind bis 8 Wochen vor dem Termin möglich.

Der Kanton St.Gallen weitet den Stimmkanal E-Voting ab dem Abstimmungssonntag vom 18. Mai 2025 auf 14 weitere Gemeinden aus. Unter den neuen Gemeinden, deren Stimmberechtigte die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe erhalten, ist dieses Mal mit Schmerikon nur eine aus dem Linthgebiet. Zurzeit bieten im Wahlkreis See-Gaster die Gemeinden Benken, Eschenbach, Gommiswald, Kaltbrunn, Rapperswil-Jona und Schänis bereits E-Voting an.

Stimmmaterial für elektronische und bisherige Stimmabgabe

Wenn Schmerkner Stimmberechtigte sich für E-Voting angemeldet haben, wird ihnen künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische wie auch für die bisherige Stimmabgabe per Brief und persönlich an der Urne zugeschickt. Es steht den Stimmberechtigten weiterhin frei, auf welche Art sie ihre Stimme stimmen oder wählen wollen.

Maximal 30 Prozent der Stimmberechtigten

Zur Nutzung des E-Votings ist eine einmalige Anmeldung nötig. Maximal 30 Prozent der Stimmberechtigten einer Gemeinde dürfen elektronisch abstimmen und wählen. Sobald diese Limite erreicht ist, wird die Anmeldemöglichkeit gesperrt.

Anmeldung bis 8 Wochen vor Termin

An- und Abmeldungen können jederzeit vorgenommen werden und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin eintreffen. Schmerknerinnen und Schmerkner, die an E-Voting am Sonntag, 18. Mai 2025, interessiert sind, melden sich darum bis gegen Ende dieser Woche an.

Die Anmeldung erfolgt auf anmeldung.e-voting.sg.ch, als einzige Voraussetzung dafür wird die persönliche AHV-Nummer benötigt. Im Anschluss wird eine schriftliche Bestätigung per Post versandt.

Mehr Informationen

Webseiten des Kantons St.Gallen fassen die wichtigsten Informationen zum E-Voting allgemein und zum Anmeldeverfahren zusammen. Das verwendete E-Voting-System wird seit mehreren Jahren von der Schweizerischen Post entwickelt. Näheres dazu findet sich hier und hier.

Stefan Knobel, Linth24