Höhere Wahlbeteiligung der fünften Schweiz in Testkantonen
Insgesamt war die Wahlbeteiligung des Schweizer Stimmvolks am Sonntag höher als bei den Nationalratswahlen vor vier Jahren. Dies galt jedoch nicht für die schweizerische Diaspora; ihre Beteiligung fiel im Schnitt tiefer aus als 2019.
Eine Ausnahme bildeten die zwei E-Voting-Testkantone Basel-Stadt und St.Gallen. Von den in Basel-Stadt wahl- und stimmberechtigten Auslandsschweizer beteiligten sich 23.8 Prozent an den Wahlen, was einem Anstieg um rund 4.6 Prozentpunkte entspricht. Im Testkanton St.Gallen stieg die Auslandsschweizer Beteiligung um 0.7 Prozentpunkte auf 21.9 Prozent. In beiden Kantonen gingen über 60 Prozent der Auslandsschweizer Stimmen elektronisch ein. Lediglich im Kanton Thurgau sank die Wahlbeteiligung der fünften Schweiz trotz Verfügbarkeit von E-Voting.
Der Weg ist frei für weitere E-Voting-Versuche
Aus Sicht der Auslandschweizer-Organisation (ASO), SwissCommunity, zeigen diese Zahlen, dass die Verfügbarkeit von E-Voting den Auslandsschweizer die Wahrnehmung ihrer politischen Rechte erleichtert. Insbesondere diejenigen, die in weit entfernten Ländern leben, erhalten ihre Wahl- und Stimmunterlagen oftmals sehr spät.
Können sie elektronisch abstimmen und wählen, fällt zumindest die Rücksendedauer weg. Über die letzten Jahre liess sich deshalb mitverfolgen, wie die Stimm- und Wahlbeteiligung der fünften Schweiz während der E-Voting-Testphasen anstieg und danach jeweils wieder abnahm, wenn kein E-Voting-Kanal mehr zur Verfügung stand.
Bei den bisherigen Testdurchläufen mit dem neuen E-Voting-System der Schweizerischen Post wurden keinerlei Sicherheitsmängel festgestellt. Einer Ausweitung des Versuchsbetriebs auf alle Kantone steht also grundsätzlich nichts im Weg. So könnten die Auslandsschweizer, die theoretisch dieselben politischen Rechte wie alle Schweizer Bürger geniessen, diese auch tatsächlich wahrnehmen. Mobilitätseingeschränkten Personen und Menschen mit Sehbehinderungen ermöglicht das E-Voting zudem eine barrierearme Stimmabgabe.
Die ASO hält es für unerlässlich, dass möglichst viele Bürger ihre von der Verfassung garantierten politischen Rechte ausüben können. Dies trägt zur Aufrechterhaltung einer lebendigen und vielfältigen Demokratie bei.