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Kanton
27.06.2019
29.06.2019 00:50 Uhr

Kanton begrüsst e-Voting Bremse des Bundes

Der Bundesrat verzichtet aktuell auf die Überführung von E-Voting in den ordentlichen Betrieb. Er folgte damit auch einer Empfehlung St.Gallens.

Der Bundesrat hat entschieden, vorläufig auf die Überführung von E-Voting in den ordentlichen Betrieb zu verzichten und den Versuchsbetrieb fortzusetzen. Der Kanton St.Gallen hat dieses Vorgehen im Rahmen der Vernehmlassung vorgeschlagen und begrüsst daher den Entscheid. Dadurch wird die Grundlage geschaffen, dass ein stabiler Versuchsbetrieb mit Systemen der neuen Generation aufgebaut werden kann.

Der Bundesrat hat im Dezember 2018 eine Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) eröffnet. Durch diese Teilrevision hätte E-Voting als dritter ordentlicher Stimmkanal eingeführt werden sollen. An seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 hat der Bundesrat nun entschieden, vorläufig auf die Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb zu verzichten. Zudem wurde die Bundeskanzlei beauftragt, mit den Kantonen eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs zu konzipieren und in einem Bericht darzulegen.

Die Regierung des Kantons St.Gallen hat in ihrer Stellungnahme vom 30. April 2019 zuhanden der Bundeskanzlei die Überführung von E-Voting in den ordentlichen Betrieb grundsätzlich unterstützt. In Bezug auf den Zeitplan hat sie aber festgehalten, dass vor einer Überführung in den ordentlichen Betrieb ein stabiler Pilotbetrieb etabliert werden sollte. Nur ein stabiler Versuchsbetrieb schaffe die notwendige Vertrauensgrundlage, um E-Voting als ordentlichen Stimmkanal einzuführen. Deshalb sei die Vorlage zur Überführung von E-Voting in den ordentlichen Betrieb vorerst zurückzustellen. Zudem soll der Bund die Rahmenbedingungen für den Versuchsbetrieb überprüfen. Mit seinem Entscheid vom 26. Juni 2019 ist der Bundesrat dieser Haltung vollumfänglich gefolgt.

Der Entscheid des Bundesrates schafft die Grundlage dafür, dass in Zusammenarbeit zwischen Bundeskanzlei, Kantonen und Systemanbieter ein stabiler Pilotbetrieb mit einem System der neuen Generation etabliert werden kann. Der Kanton St.Gallen sieht vor, den Versuchsbetrieb mit E-Voting ab Mai 2020 mit einem Anmeldeverfahren fortzusetzen (Medienmitteilung vom 19. Juni 2019) und konstruktiv an einer Neuausrichtung des Versuchsbetriebs mitzuwirken.

Benedikt van Spyk, Vizestaatssekretär Kanton St.Gallen