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Uznach
06.03.2025

Ernetschwilerbachstrasse: Verbot

Das Befahren der Ernetschwilerbachstrasse (r.u.) beim Uzner Remigihof soll für Motorwagen und Motorräder bewilligungspflichtig werden.
Das Befahren der Ernetschwilerbachstrasse (r.u.) beim Uzner Remigihof soll für Motorwagen und Motorräder bewilligungspflichtig werden. Bild: EDAL Invest AG / Gemeinde Uznach
Auf der Ernetschwilerbachstrasse beim Überbauungsgebiet Remigihof hat der Uzner Gemeinderat ein Verbot für Motorwagen und Motorräder verfügt, ausgenommen mit Bewilligung.

Der Gemeinderat Uznach verfügt in Anwendung von Art. 3 SVG (SR 741.01), Art. 107 SSV (SR 741.21) sowie Art. 21 Abs. 2 EV zum SVG (sGS 711.1) folgende Verkehrsanordnung:

  • Uznach, Ernetschwilerbachstrasse (3.55)
  • «Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signal Nr. 2.13)» mit Zusatz «mit Bewilligung gestattet»

Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen, erhoben werden.

Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP).

Gemeinderat Uznach / Redaktion Linth24