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Uznach
03.03.2025
03.03.2025 17:05 Uhr

Bleichestrasse-Ausbau liegt auf

Ausschnitt des Teilstrassenplans Bleichestrasse für Ausbau und Umklassierung.
Ausschnitt des Teilstrassenplans Bleichestrasse für Ausbau und Umklassierung. Bild: Brunner + Partner AG / Gemeinde Uznach
Zur Erschliessung einer geplanten Überbauung mit neun Mehrfamilienhäusern im Remigihof soll die Bleichestrasse ausgebaut und umklassiert werden. Das Projekt liegt bis 26. März auf.

Im Baugebiet Remigihof ist auf Parz. Nr. 1'134 eine Überbauung mit neun Mehrfamilienhäusern und Tiefgarage in Regelbauweise geplant. Die Erschliessung der geplanten Wohnüberbauung erfolgt über die Bleichestrasse (zurzeit Gemeindestrasse 3. Klasse, 3.10).

Bauliche Massnahmen nötig für hinreichende Erschliessung

Mit dem vorliegenden Bauprojekt auf Parz. Nr. 1'134 sind die Anforderungen an die hinreichende Erschliessung von etwa 75 möglichen Wohneinheiten sicherzustellen. Zudem wird das Ortsbild mit dem Rückbau der heutigen Parkierungsanlage auf der grünen Wiese verbessert; der entsprechende Ersatz für das Einkaufszentrum Linth-Park wird geschaffen. Aufgrund des unzureichenden Ausbaustandards, der ungenügenden Verkehrsführung und des baulichen Zustands der Strasse sind bauliche Massnahmen im vorliegenden Ausbauprojekt erforderlich.

Das Ausbauprojekt der Bleichestrasse berücksichtigt die bestehende Verkehrssituation des Einkaufszentrums Linth-Park sowie das geplante «Fuss- und Velowegkonzept Eisenbahn- bis Wiesentalstrasse». Es wird so ausgestaltet, dass die Massnahmen des Fuss- und Velowegkonzepts bezüglich Einbahnregime mit Rechtsabbiegeverbot sowie durchgehendem Fuss- und Radweg entlang der Burgerfeldstrasse zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden können.

Trottoir bis zur ersten Einfahrt der Besucherparkplätze

Der geplante Gehweg ab Burgerfeldstrasse bis zur ersten Einfahrt der Besucherparkplätze entlang der projektierten Bleichestrasse dient den Fussgängern/-innen der künftigen Überbauung. Die Anbindung an das übergeordnete Fusswegnetz ist damit gewährleistet. Der Anschluss der geplanten Zu- und Wegfahrt der Tiefgarage auf Parz. Nr. 1'134 an die vortrittsberechtigte Bleichestrasse erfolgt über den Gehweg. Es wird eine Trottoirüberfahrt gemäss TBA Normalie 222-05 ausgebildet. Der Anschluss der zwei geplanten Zufahrten zu den oberirdischen Parkierungsanlagen erfolgt mittels abgesenktem Doppelbundstein.

Mitwirkung und Vorprüfung abgeschlossen

Der Gemeinderat hatte am 14. August 2024 das Mitwirkungsverfahren für den Teilstrassenplan «Aufklassierung Bleichestrasse» in Auftrag gegeben, welches vom 10. September 2024 bis 9. Oktober 2024 durchgeführt wurde. Die diesbezüglichen Stellungnahmen wurden den Mitwirkenden brieflich zugestellt.

Der Teilstrassenplan inkl. der dazugehörigen Unterlagen wurde angepasst und dem Tiefbauamt des Kantons St.Gallen zur Vorprüfung zugestellt. Die Bemerkungen und Auflagen gemäss der kantonalen Vorprüfung wurden mit den kantonalen Fachstellen besprochen und flossen ins Genehmigungsprojekt ein.

Genehmigung und Auflage mit Einsprachemöglichkeit

Gestützt auf Art. 39 ff des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgek. StrG) hat der Gemeinderat Uznach am 12. Februar 2025 den Teilstrassenplan «Bleichestrasse (Nr. 2.60) - Ausbau und Umklassierung» inkl. der dazugehörigen Unterlagen und dem Strassenprojekt genehmigt und erlassen.

Zu diesem Zweck liegen die Unterlagen – gleichzeitig mit dem Bauprojekt auf Parz. Nr. 1134 – während 30 Tagen, d.h. ab

25. Februar 2025 bis und mit 26. März 2025
im Rathaus II Uznach, Obergasse 24 (1. OG)

zu den aktuellen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung zur öffentlichen Einsicht auf. Sämtliche Unterlagen sind auch auf der Website der Gemeinde Uznach auf www.uznach.ch unter der Rubrik Neuigkeiten einsehbar.

Die Grundeigentümerschaften innerhalb 30 m des Perimeters erhalten eine persönliche Anzeige. Es sind Landabtretungen vorgesehen.

Einsprachen gegen den Teilstrassenplan «Bleichestrasse (Nr. 2.60) - Ausbau und Umklassierung» sind innert der Auflagefrist, d.h. bis 26. März 2025, schriftlich und begründet dem Gemeinderat Uznach, Bereich Planung, Bau & Infrastruktur, Obergasse 24, 8730 Uznach, einzureichen. Einspracheberechtigt ist, wer ein schutzwürdiges Interesse darzutun vermag. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung zu enthalten.

Gemeinde Uznach / Redaktion Linth24