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Kaltbrunn
26.02.2025
26.02.2025 16:07 Uhr

Korrekter Umgang mit Feuerwerk

An Silvester oder am 1. August (Bild) gehört in der Schweiz oft Feuerwerk dazu. Hierbei gilt es Vorschriften einzuhalten. (Symbolbild)
An Silvester oder am 1. August (Bild) gehört in der Schweiz oft Feuerwerk dazu. Hierbei gilt es Vorschriften einzuhalten. (Symbolbild) Bild: AJ
Nach Meldungen wegen Feuerwerken informiert Kaltbrunns Gemeinderat über Sicherheitsvorschriften und den Umgang mit privater Pyrotechnik. Für ein Verbot fehle die Gesetzesgrundlage.

Regelmässig nach dem 1. August und Silvester melden sich besorgte Bürger betreffend Abbrennen von privaten Feuerwerken bei der Kaltbrunner Gemeindeverwaltung.

Keine Grundlage für Verbote am 1. August und an Silvester

Für den Gemeinderat Kaltbrunn steht die Sicherheit der Bevölkerung im Zentrum. Derzeit ist keine gesetzliche Grundlage für Verbote am 1. August (Nationalfeiertag) und 31. Dezember (Silvester) zum Abbrennen von privaten Feuerwerken gegeben. Es sind aber dennoch Vorschriften einzuhalten. Ausserhalb dieser Zeiten sind Abbrandbewilligungen einzuholen. Generell gilt, je nach Kaliber der abzubrennenden Feuerwerkskörper auch Fachprüfungen (Verwenderausweis) vorzulegen und über Erwerbsbewilligungen zu verfügen.

Verkauf und Erwerb teils bewilligungspflichtig

Des Weiteren sei erwähnt, dass der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen, die dem Vergnügen dienen (Feuerwerk), bewilligungspflichtig ist. Die Vollzugsverordnung zur eidgenössischen Sprengstoffgesetzgebung bestimmt die Politische Gemeinde als zuständige Bewilligungsinstanz. Feuerwerkskörper der Kat. 4 dürfen nur mit einer kantonalen Bewilligung erworben und abgebrannt werden.

Rückstände auf eigene Kosten aufzuräumen

Im Übrigen sind der Abfall und die Brandrückstände auf eigene Verantwortung und Kosten wegzuräumen – das Liegenlassen von Abfall kann mit Busse bestraft werden (Littering). Die Sicherheitsabstände zu Menschen und Tieren sowie Wohneinheiten sind einzuhalten. Sollten die Einwirkungen übermässig sein, wäre auch eine privatrechtliche Klage oder eine Strafanzeige denkbar.

Aufruf zu Vernunft und konstruktivem Gespräch

Gerne ruft der Gemeinderat zur Vernunft auf und dazu, mit betroffenen Nachbarn oder Passanten das konstruktive Gespräch zu suchen.

Gemeinderat Kaltbrunn/LinthSicht / Redaktion Linth24