Es war alles schön angerichtet auf dem Ledischiff «Buechberg», am späten Abend des 22. Juni 2022. Eine bekannte Firma aus der Gegend wollte ihr 100-jähriges Firmenjubiläum feiern und beauftragte eine für solche Spektakel spezialisierte Firma mit dem Feuerzauber. Es sollte ein langes und intensives Erlebnis werden. So der Plan.
Der Verwaltungsratspräsident dieser Feuerwerksfirma war anwesend bei der Installation und auch beim Abbrennen des Feuerwerks selbst, allerdings in sicherer Entfernung, an Land.
9 Minuten und 30 Sekunde lang ging alles gut, wie die Staatsanwaltschaft akribisch festhielt. Doch dann ereignete sich eine Explosion, ein «lauter Knall». Dieser war bis zum 200 Meter entfernten Ufer zu hören, wo sich der Firmenbesitzer aufhielt.
Der Schaden bei der Feuerwerksstelle war erheblich. Die Fenster des Ledischiffs wurden eingedrückt und das kostete 31'000 Franken. Ausserdem wurden zwei Personen leicht verletzt. So weit so schlecht.
Explosions-Zwischenfall nicht gemeldet
Ganz schlecht endete dieser Vorfall nun aber für den Verwaltungsrats-Präsidenten der Feuerwerksfirma. Er dachte nicht daran, den Vorfall der Kantonspolizei zu melden. Diese erfuhr erst fünf Tage später davon.
Weil er den Vorfall nicht von sich aus meldete, wird der Feuerwerks-Firmenverantwortliche nun gebüsst. Denn Ereignisse im Zusammenhang mit Explosivstoffen – und dazu gehören auch glitzernde Himmelskörper – müssen den Behörden gemeldet werden.
Weil er dieses unterlass, flatterte nun ein Strafbefehl ins Haus. 3’000 Franken müssen bezahlt werden, weil gegen das Sprengstoffgesetz, Artikel 38 verstossen worden war. Hinzu kommen 550 Franken für die Untersuchungs- und Entscheidungskosten. So steht es im Strafbefehl der St.Galler Staatsanwaltschaft, Untersuchungsamt Uznach, vom 19.April.