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Kaltbrunn
21.01.2025
22.01.2025 17:53 Uhr

Einweggeschirr am Markt möglich

Am Kaltbrunner Jahrmarkt 2024 galt erstmals ein Obligatorium für Mehrweggeschirr. Vor einer allfälligen Ausweitung wird evaluiert. (Archivbild)
Am Kaltbrunner Jahrmarkt 2024 galt erstmals ein Obligatorium für Mehrweggeschirr. Vor einer allfälligen Ausweitung wird evaluiert. (Archivbild) Bild: Markus Arnitz, Linth24
Beim Kaltbrunner Jahrmarkt 2024 galt erstmals die Pflicht für Mehrweggeschirr. Doch vorläufig verzichtet der Gemeinderat auf ein Obligatorium an der Fasnacht und am Frühlingsmarkt.

Nach der Durchführung des Jahrmarktes mit Einsatz des Mehrweggeschirrs wird die Marktkommission mit den verantwortlichen Anbietern und dem Gemeinderat anhand der Rückmeldungen seitens der Vereine und Standbetreiber eine Auslegeordnung vornehmen und über den allfällig weiteren Einsatz an kommenden Grossanlässen entscheiden.

Kommende Grossanlässe ohne Pflicht für Mehrweggeschirr

Der Gemeinderat hat beschlossen, für die bevorstehenden Grossanlässe (ab 100 Personen) wie Fasnacht und Frühlingsmarkt vorerst auf eine Verpflichtung zum Einsatz von Mehrweggeschirr zu verzichten, bis gesicherte Fakten aus dem Pilotbetrieb des Jahrmarktes vorliegen.

Der Gemeinderat empfiehlt den Veranstaltern aber, wo immer möglich und sinnvoll, aus ökologischen Gründen Mehrweggeschirr einzusetzen. Bei Getränkeausgaben im Freien sind keine Glasbehältnisse zu verwenden. Auch aus den Restaurants/Bars dürfen keine Glasflaschen und Glasbehälter mitgenommen werden.

Gemeinderat Kaltbrunn/LinthSicht / Linth24