Die Auswertung der elf Testkäufe vom 01.06.2024 zeigt, dass vier Uzner Betriebe gegen das Jugendschutzgesetz verstossen haben. Sie haben Minderjährigen (Jahrgänge 2009/2010) Alkohol und/oder Tabak verkauft. In den letzten 3 Jahren war es lediglich je ein Verstoss.
Die Kanzlei hat die geprüften Betriebe bereits schriftlich über die Testresultate informiert und sie für die Umsetzung der Jugendschutzmassnahmen gelobt bzw. die Fehlbaren für deren Missachtung «getadelt».
Testkauf-Weiterführung und Konsequenzen für Bewilligungen
Der Gemeinderat ist enttäuscht, dass die Disziplin bei der Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen nachgelassen hat. Er wird darum die Testkäufe weiterführen und sich vorbehalten, im Wiederholungsfall Bewilligungen nicht oder nur auf Zusehen zu erteilen.