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Benken
16.02.2024
16.02.2024 21:30 Uhr

Testkauf-Jugendschutz erfüllt

Die zuletzt im Oktober 2023 durchgeführten Testverkäufe von Alkohol und Tabak in Benken zeigen ein erfreuliches Resultat. (Symbolbild)
Die zuletzt im Oktober 2023 durchgeführten Testverkäufe von Alkohol und Tabak in Benken zeigen ein erfreuliches Resultat. (Symbolbild) Bild: Pixabay: Hans
Zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen und Sensibilisierung gab der Gemeinderat Benken Testkäufe in Auftrag. Die im Oktober 2023 geprüften Betriebe hielten sich an die Regeln.

Die Politischen Gemeinden sind für die Umsetzung und Kontrolle der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen zuständig. Damit die Bestimmungen möglichst eingehalten werden und das Verkaufspersonal sensibilisiert ist, hat der Gemeinderat in den Jahren 2022 und 2023 Testkäufe von Alkohol und Tabak in Auftrag gegeben. Die Testkäufe wurden durch das Blaue Kreuz St.Gallen-Appenzell mit jugendlichen Testpersonen durchgeführt.

Es freut uns sehr, dass sich die im Oktober 2023 geprüften Betriebe vorbildlich an die Jugendschutzbestimmungen gehalten haben. Sie tragen damit einen wichtigen Teil zum Schutz unserer Jugend bei.

Online-Handel ohne spezielle Altersüberprüfung

Das kantonale Amt für Gesundheitsvorsorge ZEPRA prüft nicht nur Betriebe vor Ort, sondern auch den Online-Handel. Allgemein stellen sie bei den Tests fest, dass das Alter der Testkäuferinnen und Testkäufer bei Online-Einkäufen nicht speziell überprüft wird. Beim Bestellen müssen jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angenommen werden. In diesen wird der Jugendschutz erwähnt. Viele Online-Anbieter gehen davon aus, dass sie somit den Jugendschutz erfüllt haben. Für das kantonale Amt für Gesundheitsvorsorge ZEPRA und den Gemeinderat sind jedoch die Vorschriften erst erfüllt, wenn eine genaue Überprüfung des Alters vorgenommen wird.

Gastrobetriebe, Detailhandel und Veranstalter finden weitere Informationen zur Einhaltung und Durchführung der Jugendschutzbestimmungen im Internet unter zepra.info/jugendschutz.

Übersichtstabelle zu den erlaubten Verkäufen von Alkoholika und Tabakwaren an Jugendliche gemäss Altersgruppe. Bild: ZEPRA
Gemeinderat Benken/LinthSicht / Linth24