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Rapperswil-Jona
29.08.2024
29.08.2024 16:58 Uhr

Wasserstreit: Stadt bestätigt Linth24-Bericht

Die Stadt darf im Grünfeld ein Provisorium bauen und verdreht die Aussagen des Linth24-Berichts.
Die Stadt darf im Grünfeld ein Provisorium bauen und verdreht die Aussagen des Linth24-Berichts. Bild: Linth24
Linth24 hat berichtet, dass das Sportcenter im Wasserstreit gegen die Stadt vor Gericht obsiegt hat. Was die Stadt zu Linth24 schreibt, ist jedoch falsch.

Die Stadt bestätigt mit untenstehender Information den Linth24-Bericht zum Wasserstreit. Allerdings informiert Bauchef Christian Leutenegger bezüglich Linth24 falsch.

Linth24 schrieb, wir hätten von schon vor einem Jahr VORGESCHLAGEN, die Wasserfassung Grünfeld zu verschieben, um der Gefahrenzone mit Kläranlage, Hunderten von Parkplätzen, gedüngten Sportrasen und Sportplätzen auszuweichen.

Bauchef Leutenegger schreibt nun: Die Stadt erachte «die FORDERUNG von Linth24 als unverantwortlich, die ergiebigste Wasserfassung der Stadt leichtfertig aufzugeben».

Vorgeschlagen, nicht gefordert

Was Leutenegger schreibt, ist falsch. (Eine Behörde müsste eigentlich korrekt informieren.) Erstens hat Linth24 nichts «gefordert», sondern «vorgeschlagen», zweitens gibt es meistens verschiedene Orte, um ein Grundwasservorkommen zu fassen und drittens müsste langsam rundum klar sein, dass es zur Wasserfassung inmitten einer riesigen Sportanlage kreative Lösungen braucht – statt Provisorien und jahrelangen Streit.
Zudem hat Linth24 das Gerichtsurteil richtig erfasst und geschrieben, dass die Stadt ein Provisorium erstellen darf.

Dazu, dass die Stadt nun ihre Wasserbezüge nach St. Gallen rapportieren und dem Wasseramt periodisch Wasserproben zustellen muss, verliert die Stadt-Info kein Wort. Immerhin erfährt man, dass das Sportcenter mit 2'000 Franken entschädigt werden muss.

Bruno Hug

Stadtmitteilung

Die Medienmitteilung der Stadt vom 29. August, 10:31 Uhr lautet:

Das Verwaltungsgericht hat zwei Entscheide in der Streitsache um das Pumpwerk Grünfeld gefällt. Es gestattet der Wasserversorgung, die Sanierung soweit voranzutreiben, dass ein provisorischer Betrieb des Pumpwerks bei einem Defizit der Wasserversorgung möglich ist. Das wichtigste Ziel der Stadt, die Versorgungssicherheit mit Trink-, Brauch- und Löschwasser sicherzustellen, ist damit erreicht. 

Im ersten Entscheid gestattet das Verwaltungsgericht auf Antrag der Wasserversorgung, die Sanierung des Grundwasserpumpwerks Grünfeld unter Anleitung und Aufsicht des kantonalen Amtes für Wasser und Energie AWE soweit voranzutreiben, dass ein provisorischer Betrieb dieses Pumpwerks unter Einhaltung aller gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen möglich ist und Wasser in lebensmittelkonformer Qualität gefördert werden kann. Somit ist das wichtigste Ziel der Stadt erreicht: Mit dem provisorischen Pumpbetrieb ist die Versorgungssicherheit mit Trink-, Brauch- und Löschwasser für die Stadt sowie der Gewässerschutz in jedem Fall sichergestellt und damit wiederhergestellt.

Der Betrieb des Grundwasserpumpwerks ist bei einem tatsächlichen Defizit der Wasserversorgung und zum Ausgleich eines solchen Defizits zulässig, namentlich während den Bauarbeiten an der Stichleitung durch die Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland beispielsweise oder während einer allfälligen Stilllegung einer anderer Trinkwasserförderungsanlage.

Aus formalen Gründen hat das Verwaltungsgericht im zweiten Entscheid die Beschwerde der Sportcenter AG betreffend Widerruf Baustopp gutgeheissen. Dies mit der Begründung, dass die Verfügung der Stadt zur Aufhebung des Baustopps anfechtbar, aber nicht nichtig sei. Die Gerichtskosten zulasten der Stadt betragen rund Fr. 2’000.—.

In der Berichterstattung von Linth24 wird weder die Bedeutung der Verwaltungsgerichtsentscheide noch die Wichtigkeit des Pumpwerks Grünfeld richtig erfasst. Dank dem Verfahren nach dem Widerruf des Baustopps durch die Stadt kann ein provisorischer Pumpbetrieb wieder aufgenommen werden. Die Stadt erachtet zudem die Forderung von Linth24 als unverantwortlich, die ergiebigste Wasserfassung der Stadt leichtfertig aufzugeben.

Der Hauptentscheid, welcher den Rekurs der Sportcenter AG gegen die Erteilung der Baubewilligung für das Pumpwerk Grünfeld betrifft, steht noch aus.

Kommunikation Stadt Rapperswil-Jona, Stadtrat Christian Leutenegger

Bruno Hug