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Kanton
19.08.2024
19.08.2024 17:45 Uhr

Fischereigewässer neu verpachten

Bis 20. September 2024 können sich sachkundige Fischereivereine oder Einzelpächter um die Neuverpachtung bewerben. (Symbolbild)
Bis 20. September 2024 können sich sachkundige Fischereivereine oder Einzelpächter um die Neuverpachtung bewerben. (Symbolbild) Bild: Pixabay: Silviu on the street
Am 19. August 2024 schreibt der Kanton St.Gallen die 233 fischereilichen Pachtgewässer zur Neuverpachtung von 2025 bis 2032 aus. Gesucht sind Fischereivereine oder Einzelpächter.

Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei sucht Personen oder Vereine mit fischereilichem Sachkundenachweis. Sie übernehmen Verantwortung für ihre gepachteten Gewässer. Zudem unterstützen sie die kantonalen Fischereiaufseher beim Schutz und der Nutzung der aquatischen Lebensräume.

Interessierte können ihre Bewerbung bis zum 20. September 2024 einreichen. Die Vergabe erfolgt nach gesetzlich vorgegebenen Kriterien. Die neue Pachtperiode beginnt am 1. Januar 2025 und dauert bis zum 31. Dezember 2032.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen / Linth24