Home Region Sport Schweiz/Ausland Rubriken Agenda
Gommiswald
14.08.2024

Schule: Betreuungsreglement neu

Das Reglement für schulergänzende Betreuung der Schule Gommiswald wurde überarbeitet und beschränkt sich neu auf die Gebührenerhebung. (Themenbild)
Das Reglement für schulergänzende Betreuung der Schule Gommiswald wurde überarbeitet und beschränkt sich neu auf die Gebührenerhebung. (Themenbild) Bild: Pexels: Anastasia Shuraeva
Wegen kantonaler Gesetzesänderungen wurde das Reglement für schulergänzende Betreuung der Schule Gommiswald zum Gebührenreglement umgearbeitet. Es gilt ein fakultatives Referendum.

Die Schule Gommiswald hat im Zusammenhang mit der Einführung der schulergänzenden Betreuung im Sommer 2022 als rechtliche Grundlage das Reglement für die schulergänzenden Betreuung erlassen. Dieses ist seit dem 1. August 2022 in Anwendung.

Ab dem 12. August 2024 sind die Schulträger im Kanton St.Gallen gesetzlich verpflichtet, für die SchülerInnen in Kindergarten und Primarschule bedarfsgerecht eine schulergänzende Betreuung anzubieten, soweit nicht die politische Gemeinde diese Aufgabe erfüllt.

Notwendigkeit für Überarbeitung des Reglements

Aufgrund dieser gesetzlichen Änderung war es nötig, dass Reglement für die schulergänzende Betreuung zu überarbeiten.

Der Gemeinderat hat das Reglement überarbeitet und als neues Reglement über die Gebühren der schulergänzenden Betreuung erlassen. Dabei beschränkt man sich auf die rechtlichen Grundlagen für die Gebührenerhebung. Die restlichen Bestimmungen sind aufgrund der Gesetzesänderung auf kantonaler Stufe überflüssig und wurden weggelassen. Das bisherige Reglement wird mit dem neuen Reglement aufgehoben.

Das im Jahr 2022 eingeführte Gebührensystem wird durch das neue Reglement nicht verändert.

Fakultatives Referendum bis 10. September 2024

Das Reglement über die Gebühren der schulergänzenden Betreuung untersteht dem fakultativen Referendum. Dieses wird vom 2. August bis 10. September 2024 durchgeführt.

Das Reglement kann unter www.publikationen.sg.ch eingesehen werden. Damit eine Urnenabstimmung möglich wird, sind bis Ablauf der Referendumsfrist 375 gültige Unterschriften beim Gemeinderat Gommiswald einzureichen.

Gemeindekanzlei Gommiswald/«über üs» / Linth24