Vor 10 Tagen berichtete Linth24, dass der vom Stadtrat im März 2023 veröffentlichte Landverkaufsvertrag mit der China-Firma SinoSwiss nicht mehr gültig ist. Denn darin steht klar, dass der Vertrag «ersatzlos dahinfällt», wenn für den China-Bau bis zum 31. Januar 2024 keine Baubewilligung vorliegt. Und das war definitiv der Fall, wie das Stadtpräsident Martin Stöckling vor gut drei Monaten auf TVO bestätigte.
Auch gab es keine Fristverlängerung für den Vertrag, weil es keine Baubewilligung gab, gegen die es somit auch keine eine Einsprachen geben konnte. (Es gab lediglich eine Einsprache gegen das Baugesuch, die zurückgezogen ist.)
Anfrage an den Stadtrat
Nun fragte Linth24 den Stadtrat nach Öffentlichkeitsgesetz, ob er nun den Landverkaufsvertrag mit SinoSwiss als dahingefallen erkläre und ihn rückabwickle? Das heisst, dass die Anzahlung der China-Firma SinoSwiss für den Landkauf an die Stadt zurückbezahlt wird und die 2'000 m2 Land im Joner Schachen nicht an die SinoSwiss überschrieben werden.
Interessen Dritter
Zugleich fragte Linth24 den Stadtrat, oder, ob er den Verkaufsvertrag nach dessen Offenlegung im März 2023 neu definiert habe. Und das, ohne die Bürgerschaft darüber zu informieren.
Zugleich verlangte Linth24, dass allfällige neue Vereinbarungen inklusive der dazugehörenden Ratsbeschlüsse gemäss Öffentlichkeitsgesetz offenzulegen seien.
Darauf antwortet der Stadtrat nun, er kläre vor einer Stellungnahme zuerst ab, ob «Interessen Dritter» geschützt werden müssten – womit wohl die Interessen der chinesischen Landkäufer gemeint sind.
Man darf nun gespannt sein, wie lange das geht, und was zum Vorschein kommt.
Anmerkung
Übrigens: Immer noch weiss man nicht, auf welchen Wegen und durch wessen Vermittlung der China-Deal in die Stadt kam. Und genauso erstaunlich ist, wie die städtische Geschäftsprüfungskommission (GPK) zum Fall schweigt.
Ausserdem wird Landverkauf momentan vom St. Galler Verwaltungsgericht beurteilt.