Die Wahlen erfolgten gemäss den Grundsätzen zur Steuerung und Beaufsichtigung von Organisationen mit kantonaler Beteiligung im Kanton St.Gallen. Die Wahlverfahren liefen nach den Weisungen zu Wahlen im Zuständigkeitsbereich der Regierung von Mitgliedern der Organe von Organisationen mit kantonaler Beteiligung ab.
Die Regierung wählte zudem Kommissionen sowie Expertinnen und Experten der Staatsverwaltung.