Als Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) am 1. April 2024 am Grenzübergang Au ein aus Österreich kommendes Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen zur Kontrolle anhielten, wies sich dessen Fahrer mit dem Fahrausweis einer anderen Person aus. Bei der Überprüfung seiner Identität stellte sich heraus, dass auf den albanischen Staatsangehörigen ein Einreiseverbot verzeichnet war.
Verdacht auf Betäubungsmittelschmuggel bestätigt sich
Weil zudem der Verdacht auf Betäubungsmittelschmuggel aufkam, unterzogen die BAZG-Mitarbeitenden das Fahrzeug des Mannes einer eingehenden Kontrolle. Bei dieser stellten sie in verschiedenen Verstecken über 500 Gramm Kokain, knapp 200 Gramm Heroin und etwas mehr als 200 Gramm Haschisch fest.
Der Fahrer sowie das Betäubungsmittel wurden der Kantonspolizei St.Gallen für das weitere Verfahren übergeben.