Der Sondernutzungsplan «Waldabstand Vorderdorf» lag vom 3. Januar 2024 bis am 1. Februar 2024 öffentlich auf. Innert der öffentlichen Auflage- und Einsprachefrist sind keine Einsprachen gegen den Sondernutzungsplan «Waldabstand Vorderdorf» eingegangen.
Der Sondernutzungsplan wurde bereits an das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation zur Genehmigung eingereicht.