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Amden
02.11.2023

Neuer Waldabstand in Vorderdorf

Ausschnitt aus dem Sondernutzungsplan Waldabstand Vorderdorf, der zur Mitwirkung gelangt ist.
Ausschnitt aus dem Sondernutzungsplan Waldabstand Vorderdorf, der zur Mitwirkung gelangt ist. Bild: Gemeinde Amden / ERR Raumplaner AG
Der Gemeinderat Amden will im teils unternutzten und unbebauten Gebiet Vorderdorf den Waldabstand von Bauten und Anlagen von 15 auf 10 Meter reduzieren. Dazu läuft eine Mitwirkung.

Im Gebiet Vorderdorf in Amden liegen unternutzte und teilweise unbebaute Grundstücke. Das Gebiet liegt am Fallenbach und grenzt nördlich an einen Wald.

Aufgrund einer Anfrage eines Grundeigentümers hat der Gemeinderat die Situation geprüft und beschlossen, den Waldabstand von Bauten und Anlagen von 15 Metern auf 10 Meter in diesem Gebiet zu reduzieren. Infolgedessen wird mittels eines Sondernutzungsplan abweichende Abstände festgelegt. Zusätzlich befinden sich im Bereich Vorderdorf Gebäude, die den derzeit festgelegten Mindestabstand zum Wald bereits unterschreiten. Hier besteht eine Bestandes- und Erweiterungsgarantie gemäss Art. 109 / 110 PBG.

Die Unterlagen zur Mitwirkung sind seit dem 26. Oktober 2023 auf der E-Mitwirkungsplattform der Gemeinde Amden aufgeschaltet.

Gemeinderat Amden / Linth24