Vom 26. Oktober bis am 24. November 2023 führte der Gemeinderat das Mitwirkungsverfahren zum Sondernutzungsplan «Waldabstand Vorderdorf» durch. Mit dem Sondernutzungsplan soll der Waldabstand bei den Grundstücken Nrn. 108, 137, 138 und 139 von heute 15.00 m auf künftig 10.00 m reduziert werden.
Während der Mitwirkungsfrist ist eine Eingabe eingegangen. In der Eingabe wird vorgeschlagen, die zeitnahe Überbauung einzelner vom Sondernutzungsplan betroffenen Grundstücke dadurch sicherzustellen, indem der reduzierte Waldabstand wieder erhöht werden soll, wenn die Grundstücke nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt überbauen werden.
Eingabe «nachvollziehbar», aber nur bedingt praxistauglich
Die Eingabe ist grundsätzlich nachvollziehbar, da eine zeitnahe Überbauung auch im Interesse der Gemeinde liegt. Die zeitliche Befristung eines Sondernutzungsplans ist zur Förderung von Überbauungen aber wenig sinnvoll und in der Praxis nur bedingt umsetzbar. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, auf die vorgeschlagene Anpassung zu verzichten.
Der Gemeinderat hat den «Sondernutzungsplan Waldabstand Vorderdorf» nun – in unveränderter