Mit der Festlegung der Gewässerräume für Fliessgewässer durch Sondernutzungspläne und Baulinien wird der Raumbedarf geregelt, der die natürlichen Funktionen der Gewässer, den Hochwasserschutz und die Gewässernutzung gewährleisten.
Auf die Einladung zur Mitwirkung im Oktober 2023 gingen innert Frist 5 Stellungnahmen zu den Gewässerraumkarten ein.
Als Folge werden einige wenige Anpassungen vorgenommen. So werden z.B.:
- die Hochspannungsleitungen und deren Tragwerke im Bereich der Fliessgewässer in den jeweiligen Sondernutzungsplan aufgenommen (schafft Transparenz),
- der Gewässerraum bei einem eingedolten Gewässer von einem Hauptbau weg Richtung Nebenbau verschoben oder
- der Planungsbericht mit Aussagen zur Bewirtschaftung und tolerierbaren privaten Nutzung ergänzt (schafft Klarheit).