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Uznach
20.10.2023
19.10.2023 21:08 Uhr

Bei Gewässerräumen mitreden

In Uznach sind die Gewässerräume von mehreren Fliessgewässern festzulegen, so auch beim Ernetschwilerbach.
In Uznach sind die Gewässerräume von mehreren Fliessgewässern festzulegen, so auch beim Ernetschwilerbach. Bild: Niederer + Pozzi Umwelt AG
Um neuen Gesetzesbestimmungen zu entsprechen, legt die Gemeinde Uznach den Gewässerraum mehrerer Fliessgewässer mittels Sondernutzungsplänen fest. Diese kommen nun zur Mitwirkung.

Das neue Gewässerschutzgesetz (GSchG) verpflichtet die Kantone, den Gewässerraum der oberirdisch fliessenden und stehenden Gewässer nach Art. 36a GSchG festzulegen. Unter Gewässerraum wird dabei der Raumbedarf verstanden, der die natürlichen Funktionen der Gewässer, den Hochwasserschutz und die Gewässernutzung gewährleistet.

Bis zur definitiven Festlegung des Gewässerraums hat der Bundesrat in der Gewässerschutzverordnung unmittelbar anwendbare Übergangsbestimmungen erlassen. Diese legen für die Grundeigentümerschaften verbindlich fest, wie breit momentan die beidseits eines Gewässers verlaufenden Uferstreifen sein müssen und welche Nutzung darin zulässig ist.

Art. 90 Abs. 1 Planungs- und Baugesetz (PBG) verpflichtet die Gemeinden, die Gewässerraumausscheidung in der Richt- und Nutzungsplanung zu berücksichtigen. Die Gemeinde Uznach hat daher die Niederer + Pozzi Umwelt AG, Uznach, beauftragt, zusammen mit der Verwaltung den Gewässerraum nach den Vorgaben der Gewässerschutzverordnung (Art. 41a/b GSchV) zu bestimmen. Damit werden klare Verhältnisse für zukünftige Bauvorhaben und Nutzungen entlang den Fliessgewässern geschaffen.

Die Gewässerräume mit Baulinie liegen nun in Form von Sondernutzungsplänen inkl. Planungsbericht vor und sind vom Kanton bereits vorgeprüft worden.

Übersichtskarte zu den insgesamt 8 Sondernutzungsplänen mit Gewässerraum und Baulinien, die zur Mitwirkung kommen. Bild: Niederer + Pozzi Umwelt AG / Gemeinde Uznach / Linth24

Projektperimeter

Grundsätzlich soll der Gewässerraum aller Fliessgewässer innerhalb des Gemeindegebietes von Uznach mit Erlassen festgelegt werden (siehe Übersicht Sondernutzungspläne).

Beim Aabach, Steinenbach, Rotfarbbach und Linthkanal werden die Gewässerräume in gesonderten Projekten erarbeitet bzw. sind nicht Teil der vorliegenden Gewässerraumausscheidung.

Bestimmungen und Berechnung der minimalen Gewässerraumbreiten sind im Planungsbericht unter Ziffer 3.3 verständlich dargelegt.

Mitwirkung der Bevölkerung

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens nach Art. 34 PBG über die vorgesehene Gewässerraumfestlegung orientiert wird. Er lädt daher die betroffenen Grundeigentümerschaften sowie alle interessierten Bürger/innen von Uznach freundlich ein,

  • sich mit der Festlegung der Gewässerräume für Fliessgewässer der Gemeinde Uznach auseinanderzusetzen,
  • die entsprechenden Berichte und Pläne unter www.uznach.ch/Aktuelles/Medienmitteilungen oder beim Amt für Hochbau, 1. Stock an der Obergasse 24, einzusehen und
  • sich in der Folge bis 15. November 2023 schriftlich vernehmen zu lassen an hochbau@uznach.ch oder Gemeinde Uznach, Amt für Hochbau, Obergasse 24, 8730 Uznach.

Für Fragen oder Unklarheiten zur Festlegung der Gewässerräume werden Grundeigentümergespräche angeboten. Folgende Zeitfenster stehen für Gespräche zur Verfügung:

  • Dienstag, 24. Oktober, 14 – 19 Uhr
  • Mittwoch, 25. Oktober, 8 – 12 Uhr
  • Montag, 30. Oktober, 8 – 12 Uhr
  • Dienstag, 31. Oktober, 8 – 12 Uhr

Wir bitten um schriftliche Terminvorschläge an hochbau@uznach.ch oder Tel. 055 285 23 02.

Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist werden die Sondernutzungspläne mit Planungsbericht inklusive allfälligen Stellungnahmen aus der Bevölkerung dem Gemeinderat zum Erlass vorgelegt werden. Nach Erlass durch den Gemeinderat erfolgt die öffentliche Auflage; erst dann kann ein Rechtsmittel (Einsprache) ergriffen werden.

Gemeinde Uznach/LinthSicht / Linth24