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Kanton
22.12.2023

Höherer Pendlerabzug wegen FDP

Um den Mittelstand zu entlasten, lancierten die Freisinnigen eine Motion für einen höheren Pendlerabzug und feiern nun einen Zwischenerfolg. (Symbolbild)
Um den Mittelstand zu entlasten, lancierten die Freisinnigen eine Motion für einen höheren Pendlerabzug und feiern nun einen Zwischenerfolg. (Symbolbild) Bild: Archiv
Die FDP-Fraktion im St.Galler Kantonsrat feiert mit ihrer Motion zur Erhöhung des Pendlerabzugs einen Etappensieg: Die vorberatende Kommission will eine Anhebung auf 8'000 Franken.

Damit schaffe die VBK die Voraussetzungen für eine gerechtere steuerliche Berücksichtigung der Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort, teilt die FDP mit.

Mit der vorliegenden Massnahme könnte der stark belastete Mittelstand in Zukunft spürbar entlastet und die Standortattraktivität des Kanton St.Gallen gestärkt werden. Der Kantonsrat hat im Frühling das letzte Wort.

Die FDP-Fraktion reichte im Juni 2022 gemeinsam mit den bürgerlichen Fraktionen die Motion «Begrenzung des Fahrkostenabzugs erhöhen – Mittelstand entlasten» ein.

Der Vorstoss forderte, dass der steuerliche Maximalabzug für die effektiven Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort von aktuell 4'460 Franken pro Jahr angehoben wird. Damit sollen in Zukunft nicht nur die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel, sondern auch die Kosten für ein privates Fahrzeug realitätsnah abgezogen werden können.

Kanton St.Gallen interkantonal abgeschlagen

Dass der Kanton St.Gallen beim Pendlerabzug derzeit knausrig unterwegs ist, zeigt der schweizweite Vergleich deutlich auf. Beinahe die Hälfte aller Kantone kennen keine Maximalgrenze. Die übrigen Kantone limitieren den Abzug grossmehrheitlich im Bereich von 6'000 bis 9'000 Franken.

Gemäss Steuermonitoring 2021 liegt der Kanton St.Gallen bei der Besteuerung des Mittelstands im Vergleich mit den Nachbarkantonen ohnehin bereits in weiten Teilen auf dem letzten Rang.

Mittelstand entlasten, Standortattraktivität stärken

Der Kantonsrat hat der Regierung im Rahmen der Beratung des Berichts zur Ressourcenstärke, der ebenfalls von der FDP initiiert wurde, bereits den Auftrag gegeben, Massnahmen zur Verbesserung der steuerlichen Attraktivität in diesem Bereich zu ergreifen. Die Anhebung des Maximalabzugs für die effektiven Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort würde dieser angestrebten Verbesserung entsprechen.

Es ist nicht einzusehen, weshalb die Steuerpflichtigen unseres Kantons bei diesen echten und nur in Ausnahmefällen zum Abzug zugelassenen Berufsauslagen schlechter gestellt werden als in fast allen anderen Kantonen. Eine Anpassung ist im Sinne der Standortattraktivität angezeigt und wird somit auch bei der Beratung im Kantonsrat durch die FDP-Fraktion unterstützt.

FDP-Fraktion Kantonsrat St.Gallen/stz. / Linth24