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Kanton
20.11.2023
20.11.2023 14:22 Uhr

Kanton will Wolfsrudel eliminieren

Der Kanton St.Gallen möchte das Wolfsrudel aus dem Calfeisental als «besonders schadenstiftendes Rudel möglichst ganz eliminieren». (Themenbild)
Der Kanton St.Gallen möchte das Wolfsrudel aus dem Calfeisental als «besonders schadenstiftendes Rudel möglichst ganz eliminieren». (Themenbild) Bild: unsplash
Per 1. Dezember 2023 erlaubt die neue eidgenössische Jagdverordnung den Präventiv-Abschuss ganzer Wolfsrudel. Das will der Kanton St.Gallen nun beim Calfeisental-Rudel ausnützen.

Die Anzahl Wölfe hat in der Schweiz stark zugenommen. Deshalb können gemäss eidgenössischer Jagdverordnung neu auch ganze Wolfsrudel eliminiert werden, die Probleme machen. Das Ziel des Kantons ist es, scheue Wölfe zu haben und nur jene Wölfe zu dulden, welche sich unproblematisch verhalten und Herdenschutzmassnahmen akzeptieren.

Im August 2023 verfügte das St.Galler Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) deshalb den Abschuss von drei Welpen des Calfeisental-Rudels, da dieses Rudel grosse Schäden an geschützten Schafen verursachte. Mit dem Abschuss von Welpen in der Nähe von Nutztieren oder Siedlungen erwünscht man sich, dass das Wolfsrudel scheu bleibt und sich vom Menschen fernhält.

Erfolglose Bemühung um Welpen-Abschüsse

Trotz grossem Einsatz der Wildhüter und dem Einbezug der Jagdpächterinnen und Jagdpächter der lokalen Jagdgesellschaften konnte bisher noch kein Welpe erlegt werden. Nachdem das Rudel während der Welpenaufzucht regelmässig im Calfeisental nachgewiesen werden konnte, ist es mobil geworden und bewegt sich weiträumiger.

Um die weitere rasche Verbreitung des Wolfes zu bremsen und das Zusammenleben von Mensch und Wolf zu verbessern, hat das ANJF in Absprache mit den Kantonen Graubünden und Tessin im selben Grossraubtierkompartiment (Südostschweiz) entschieden, das Calfeisental-Rudel als besonders schadenstiftendes Rudel möglichst ganz zu eliminieren. Die minimale Anzahl Rudel im Kompartiment bleibt auch nach dem Abschuss eingehalten und der Wolfsbestand ist trotz der Entnahme gesichert. Das ANJF hat den entsprechenden Antrag zum Abschuss des Calfeisental-Rudels beim Bundesamt für Umwelt eingereicht.

Verfügung zum Abschuss eines Einzelwolfes

Zudem verfügt das ANJF den Abschuss eines Einzelwolfs, nachdem im Weisstannental erneut acht Schafe in geschützten Herden gerissen worden sind. Das ANJF hatte bereits im vergangenen Jahr einen Abschuss eines Tieres aus dem dort lebenden Wolfspaar verfügt. Der Abschuss konnte in der vorgegebenen Frist aber nicht umgesetzt werden.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen / Linth24