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Kanton
17.08.2023

Wahl23: E-Voting-Premiere

Bild: KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA BELLA
Der Bundesrat gab dem Kanton St.Gallen, neben Basel-Stadt und Thurgau, grünes Licht für das E-Voting-System. Zwei erneute Prüfungen bestätigten die Methode und am 22. Oktober kann erstmals online abgestimmt werden.

Die digitale Möglichkeit ist auf drei Kantone und eine gewisse Wählerschaft begrenzt, wie aus dem Communiqué des Bunds hervorgeht. In diesem begrenzten Rahmen sei der Einsatz von E-Voting bewilligt. Er ermöglicht mit dem heutigen Entscheid drei Kantonen, an den eidgenössischen Wahlen weitere Erfahrungen zu sammeln mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post.

Dieses System wurde im Juli weiteren Tests unterzogen. Einerseits durch die Bundeskanzlei selbst, andererseits versuchten sich über 2'600 Hacker im öffnentlichen Tests an einer Intrusion versucht.

Bei 55'000 Angriffen gelang es niemandem, in die elektronische Urne einzudringen, wie die Post berichtet

In den Kantonen Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau werden die Auslandschweizer Stimmberechtigten elektronisch wählen können. Der Kanton Basel-Stadt lässt zudem Inlandschweizer Stimmberechtigte mit Behinderungen zu.

Auch im Kanton St.Gallen kann sich zusätzlich eine begrenzte Anzahl Inlandschweizer Stimmberechtigter aus Gemeinden, die E-Voting anbieten, für die elektronische Stimmabgabe anmelden. Insgesamt beantragen die Kantone für die Nationalratswahlen die Zulassung von rund 65 000 Stimmberechtigten. Dies entspricht rund 1.2 Prozent aller Schweizer Stimmberechtigten.

Der Bundesrat hat den Kantonen Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau bereits am 3. März 2023 Grundbewilligungen für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen erteilt. Die drei Kantone haben das neue, vollständig verifizierbare E-Voting-System der Schweizerischen Post bei der Abstimmung vom 18. Juni 2023 zum ersten Mal eingesetzt.

Dabei waren ebenfalls rund 65'000 Stimmberechtigte zur elektronischen Stimmabgabe zugelassen. Die Kantone und die Bundeskanzlei zogen eine positive Bilanz zum erstmaligen Einsatz bei einer Abstimmung.

Für den Einsatz bei Nationalratswahlen sind separate Grundbewilligungen notwendig

Neben der Grundbewilligung des Bundesrates braucht ein Kanton, der E-Voting im Rahmen des Versuchsbetriebs anbieten möchte, auch eine Zulassung der Bundeskanzlei für jeden einzelnen Urnengang. Für die Nationalratswahlen 2023 haben die drei Kantone die Zulassung der Bundeskanzlei gleichzeitig mit der Grundbewilligung des Bundesrates erhalten.

StGallen24