Es tönt schön und für die Kinder ist die Last endlich geringer: Der pflegebedürftige Vater wird während 24 Stunden, 7 Tage die Woche, privat betreut. Die Kosten zwischen 4'500 und 10'000 Franken monatlich sind zwar hoch, doch der Vater kann zu Hause in seinem gewohnten Umfeld bleiben, die Betreuerin wohnt bei ihm. Diesen 24-Stunden-Einsatz leisten meist Osteuropäerinnen. Allerdings: Sogenannte Care-Arbeit ist nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt: Wer in der Schweiz privat eine Haushaltshilfe beschäftigt, kann dies nach eigenem Ermessen tun. Eine Kontrolle gibt es nicht. Das Arbeitsgesetz bleibt in diesen Fällen nicht anwendbar, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft schreibt. Die Auswirkungen können für die Pflegerinnen gravierend sein: Sie verdienen um die 1'000 Franken, und das für einen Rund-um-die-Uhr-Dienst.
Donar Barrelet von Pflegehilfe Schweiz, einer grossen Vermittlerin von Pflegepersonal in der Schweiz, sagt denn auch: «Es gibt viele schwarze Schafe in der Branche.» Denn ein 24-Stunden-Betreuungsdienst mit nur einer Person sei eigentlich gar nicht möglich. Sein Unternehmen setze jeweils mehrere Personen zur Pflege ein und bezahle auch Minimallöhne.
Care-Migrantin kann unter Arbeitsgesetz fallen
Eine kürzlich ergangene Bundesgerichtsrechtsprechung hat nun aber klargestellt, dass Care-Migrantinnen, die in einem Dreiparteienverhältnis (Personalverleih) in einem Privathaushalt arbeiten, unter den Anwendungsbereich des Arbeitsgesetzes fallen. Dabei regelt der bundesrechtliche Normalarbeitszeitvertrag Hauswirtschaft den Mindestlohn.
Die kantonalen NAV Hauswirtschaft regeln zudem die Arbeitsbedingungen. Mit der 2020 abgeschlossenen Revision sind im Kanton Zürich neue Regelungen zur Präsenzzeitentschädigung, zur wöchentlichen Arbeits- und Freizeit, zu Pausen und Nachtruhe sowie zur Gewährung eines Zuganges zum Internet eingeflossen. Regierungspräsidentin und Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh begrüsst die Revision des NAV Hauswirtschaft denn auch: «Die Anpassungen sind wichtig für den Schutz von Arbeitnehmenden, die mit der Person, die sie betreuen, im gleichen Haushalt arbeiten, wohnen und leben.» Der NAV Hauswirtschaft ist seit 2020 in Kraft.
Im Kanton St.Gallen ist der neue NAV Hauswirtschaft seit Anfang Juli 2020 in Kraft (mehr dazu hier). Zu den Neuerungen darin gehören eine Verbesserung bei der schwierigen Abgrenzung von Arbeits- und Präsenzzeit sowie die Einführung einer neuen Pausenregelung und einer Reisekostenentschädigung.