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Schmerikon
01.09.2023
04.09.2023 09:23 Uhr

Aabach: Kein Gehör beim Bund

Das BAFU pocht auf einen 44 Meter breiten Aabach-Gewässerraum. So führen Baulinien mitten durch bestehende Häuser und verhindern eine Bauentwicklung.
Das BAFU pocht auf einen 44 Meter breiten Aabach-Gewässerraum. So führen Baulinien mitten durch bestehende Häuser und verhindern eine Bauentwicklung. Bild: Politische Gemeinde Schmerikon
Abfuhr für den Gemeinderat Schmerikon: Der Bund lässt keine Ausnahmen beim Aabach-Gewässerraum zu und erzwingt so Baulinien mitten durch Häuser – quasi eine materielle Enteignung.

Der Gemeinderat Schmerikon hat kürzlich mit Bedauern und Enttäuschung Kenntnis von der unveränderten Haltung des BAFU (Bundesamt für Umwelt) zur Ausscheidung des Gewässerraumes des Aabachs genommen. Er bestätigt das Vorhaben der Projektgruppe, den Sondernutzungsplan auf der Grundlage einer ordentlichen Gewässerraumausscheidung neu zu erarbeiten.

Gewässerraumausscheidung mit Breite von 44 Metern

Im Zusammenhang mit dem anstehenden Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekt Aabach 2. Etappe sind die Gemeinden Uznach und Schmerikon verpflichtet, den Gewässerraum auszuscheiden. Das Gewässerschutzgesetz fordert, dass Gewässer und Gewässerraum so gestaltet werden müssen, dass sie einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt als Lebensraum dienen können, die Wechselwirkungen zwischen ober- und unterirdischem Gewässer weitgehend erhalten bleiben und eine standortgerechte Ufervegetation gedeihen kann. Ausnahmen sind lediglich in dicht überbauten Gebieten zulässig.

Nach mehrfachen Interventionen hat das BAFU gestützt auf bundesgerichtliche Praxis festgestellt, dass die Ausnahmebestimmungen nicht auf das Siedlungsgebiet Uznaberg zwischen Autobahnzubringer und Tobelaustritt anwendbar ist. In der Folge ist der Gewässerraum mit einer Breite von 44 Metern auszuscheiden. Dies führt zu einer Baulinie mitten durch die vorbestehenden Häuser hindurch und verunmöglicht in nahezu allen Parzellen die weitere bauliche Entwicklung, da keine ausreichende resp. vernünftige Bautiefe mehr besteht. Dies ist mit einer materiellen Enteignung gleichzusetzen.

Ja zu Verschiebung der Säntisstrassen-Brücke

Im Weiteren nimmt der Gemeinderat zustimmend Kenntnis vom Vorhaben zur Verschiebung der Säntisstrassen-Brücke nach Süden, unmittelbar angrenzend an die SBB-Brücke.

Anlass hierzu ist die ebenfalls ablehnende Haltung des BAFU zu Baumassnahmen innerhalb der Schutzzone S2 des Grundwasserpumpwerks Kleine Allmeind. Diese würde durch bauliche Anpassungen der Widerlager der bestehenden Brücke Säntisstrasse unter dem Grundwasserspiegel tangiert.

Erfolgreicher Antrag für Fonds-Beitrag

Der Gemeinderat bedankt sich bei der kantonalen Projektleitung für den erfolgreichen Antrag bei dem Elektrizitätswerk Zürich (ewz) um einen Beitrag aus dem naturemade star-Fonds des Kraftwerks Castasegna.

ewz unterstützt aus diesem Fonds Massnahmen, die zur ökologischen Aufwertung von Lebensräumen führen.

Gemeinderat Schmerikon / Linth24