Am 23. Mai 2022 erliess der Gemeinderat den im direkten Zusammenhang mit der Revision des Gemeindestrassenplanes stehenden Sondernutzungsplan «Baulinie Eichenhof (Parz. Nr. 1601)», welcher in der Zeit vom 20. Juni bis 19. Juli 2022 zusammen mit den Unterlagen zur zweiten öffentlichen Auflage des Gemeindestrassenplanes öffentlich auflag.
Der Sondernutzungsplan ist gemäss Rückmeldung des kantonalen Baudepartementes nicht genehmigungsfähig, da er den gesamten Strassenzug und nicht nur eine einzelne Parzelle zu umfassen hat.
Für den neu überarbeiteten Sondernutzungsplan läuft die Mitwirkung an.