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Schänis
06.10.2023
06.10.2023 19:19 Uhr

Kanton pfeift Gemeinderat zurück

Im rot markierten Bereich war ein Baulinienplan erlassen worden – fälschlicherweise nur für 1 Parzelle statt den ganzen Strassenzug.
Im rot markierten Bereich war ein Baulinienplan erlassen worden – fälschlicherweise nur für 1 Parzelle statt den ganzen Strassenzug. Bild: Geoportal / suisseplan Ingenieure AG
Der Gemeinderat Schänis erliess 2022 den Sondernutzungsplan «Baulinie Eichenhof», muss ihn aber wegen des Kantons widerrufen, da nicht genehmigungsfähig. Ein neuer Anlauf folgt.

Am 23. Mai 2022 erliess der Gemeinderat den im direkten Zusammenhang mit der Revision des Gemeindestrassenplanes stehenden Sondernutzungsplan «Baulinie Eichenhof (Parz. Nr. 1601)», welcher in der Zeit vom 20. Juni bis 19. Juli 2022 zusammen mit den Unterlagen zur zweiten öffentlichen Auflage des Gemeindestrassenplanes öffentlich auflag.

Der Sondernutzungsplan ist gemäss Rückmeldung des kantonalen Baudepartementes nicht genehmigungsfähig, da er den gesamten Strassenzug und nicht nur eine einzelne Parzelle zu umfassen hat.

Für den neu überarbeiteten Sondernutzungsplan läuft die Mitwirkung an.

Auszug des neuen «Sondernutzungsplans Baulinie Eichenhof» mit Legende (r.). Die Mitwirkung dazu endet am 25. Oktober 2023. Bild: Gemeinde Schänis / suisseplan Ingenieure AG

Mitwirkung Sondernutzungsplan «Baulinien Eichenhof»

Der Gemeinderat eröffnet die Mitwirkung zum Sondernutzungsplan «Baulinien Eichenhof». Der Sondernutzungsplan beinhaltet die Festlegung von Baulinien für die Parzellen Nrn. 480, 1587, 1597, 1598, 1600, 1601, 1602, 1603 und 1634.

Mit diesen Baulinien können die Einschränkungen wegen des im Zuge der Klassierung der Eichenhofstrasse geltenden Strassenabstandes verringert werden. Es entsteht ein Spielraum für die Nutzung der betroffenen Parzellen und es wird eine Innenentwicklung ermöglicht.

Einladung zur Mitwirkung der Bevölkerung

Um sicherzustellen, dass sich die Bevölkerung bei der Planung in geeigneter Weise einbringen kann, eröffnet der Gemeinderat die Mitwirkung zu folgendem Sondernutzungsplan:

  • Sondernutzungsplan «Baulinien Eichenhof»

Der Sondernutzungsplan betrifft die Parzellen Nr. 480, 1587, 1597, 1598, 1600, 1601, 1602, 1603 und 1634. Die Planunterlagen können im Foyer des Gemeindehauses oder digital unter www.schaenis.ch (Rubrik «Neuigkeiten») eingesehen werden.

Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, beim Planungsprozess mitzuwirken. Anregungen und Vorschläge können ab sofort bis spätestens 25. Oktober 2023 schriftlich per Post oder E-Mail der Gemeinderatskanzlei Schänis eingereicht werden.

Postadresse:

Gemeinderatskanzlei Schänis
Oberdorf 16, 8718 Schänis
E-Mail-Adresse: kanzleisekretariat@schaenis.ch

Schänis, 14. August 2023

Gemeinderat Schänis

Gemeinderat Schänis/LinthSicht / Linth24