Das nachfolgend aufgeführte Rodungsgesuch liegt vom 21. September 2023 bis und mit 20. Oktober 2023 (30 Tage) in der Gemeindeverwaltung Benken (Bauamt, Büro Nr. 6), Zentrumplatz 2, 8717 Benken, zur Einsichtnahme auf (Art. 5 Abs. 2 der eidgenössischen Waldverordnung, SR 921.01; abgekürzt WaV).
Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich dem Kantonsforstamt, Davidstrasse 35, 9001 St.Gallen, einzureichen. Sie haben eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Einspracheberechtigt ist gemäss der Gemeinde Benken, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse darlegt.
Wiederaufforstung derselben Fläche geplant
- Örtlichkeit: Mösliwaldstrasse, Scheibenstand 50 m-Schiessanlage Parz. Nrn. 250 und 495
- Gesuchstellerin: Politische Gemeinde Benken, vertreten durch den Gemeinderat Benken
- Rodungszweck: Rückbau und Bodensanierung beim Scheibenstand
- Rodungsfläche: 180 m² (temporär)
- Realersatz: 180 m², Wiederaufforstung an Ort und Stelle