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Benken
09.10.2022
09.10.2022 09:53 Uhr

Altlastensanierung bei Benkner Schiessanlage

Wegen des Schiessbetriebs ist der Schadstoffeintrag v.a. durch Blei und Antimon hoch. Eine Sanierung ist in den nächsten fünf Jahren geplant.
Wegen des Schiessbetriebs ist der Schadstoffeintrag v.a. durch Blei und Antimon hoch. Eine Sanierung ist in den nächsten fünf Jahren geplant. Bild: Politische Gemeinde Benken
Der Gemeinderat Benken rechnet nach der Stilllegung der Schiessanlage Linthbett mit einem Sanierungsbedarf wegen des hohen Schadstoffeintrags. Für Grundwasser und Boden gebe es eine Gefährdung.

Im 2020 hat sich der Pistolenschützenverein Benken infolge mangelndem Mitgliederbestand aufgelöst. Somit wurde auch die Schiessanlage mit dem Schützenhaus und dem Scheibenstand stillgelegt.

Eintrag im Kataster der belasteten Standorte

Diese Stilllegung löste den Altlastenvollzug und Bodenschutz für Schiessanlagen aus. Der Kugelfangbereich der 50 m Schiessanlage Mösli ist im kantonalen Kataster der belasteten Standorte als untersuchungsbedürftiger Standort eingetragen.

Wie bei Schiessanlagen üblich, ist aufgrund des hohen Schadstoffeintrags, vor allem durch Blei und Antimon durch den Schiessbetrieb, von einem Sanierungsbedarf auszugehen. Deshalb musste der Gemeinderat eine Voruntersuchung gemäss Altlastenverordnung sowie eine Standortbeurteilung durch das Umweltbüro Magma AG, Zürich erarbeiten lassen. An den Kosten beteiligte sich auch die Grundeigentümerin Ortsgemeinde Benken hälftig.

Grundwasserfassungen in 260 m und 70 m Entfernung

Die Schutzgüter Grundwasser und Boden sind am Standort Linthbett relevant.

Der Standort liegt im Gewässerschutzbereich Aᵤ₋. Im Abstrom in ca. 260 m Entfernung liegt eine grosse Grundwasserfassung. Eine weitere Grundwasserfassung liegt ca. 70 m südlich des Kugelfangs. Der Abstand zwischen der Belastungsuntergrenze und dem Grundwasserspiegel liegt bei 1,30 m. Gemäss Vollzugshilfe «Altlastenbearbeitung bei Schiessanlagen» wird eine konkrete Gefahr der Verunreinigung von Grundwasser als gegeben erachtet, weshalb der Standort sanierungsbedürftig ist.

Hingegen ist der Standort im Wald weder sanierungs- noch überwachsungsbedürftig.

Die Sanierung soll in den nächsten fünf Jahren realisiert werden.

Projektierungskredit kommt vor Bürgerversammlung

Das Bauamt wird nun die weiteren Schritte wie Budgetierung, Baugesuch, Subventionsgesuch, Submission der Rückbau- und Sanierungsarbeiten, planen und die notwendigen Offerten einholen.

Der dafür notwendige Projektierungskredit wird an einer der nächsten Bürgerversammlungen eingeholt.

Gemeinderat Benken / LinthSicht