Ich bin kein Jurist, ich denke die Stossrichtung der Argumentation sollte sein:
- Einerseits, die Definition gemäss Wörterbuch: Eine Pandemie ist eine Epidemie großen Ausmaßes
- Logisch: Eine Pandemie ist ein Cluster von Epidemien über zahlreiche Länder. In jedem Land einer Pandemie wütet eine Epidemie.
- Ohne Epidemien gibt es keine Pandemie; wenn eine Pandemie vorliegt, liegen auch Epidemien vor. Das wir in der Schweiz eine haben, belegen indirekt die Reaktionen des Bundesrates.
Kurzum: Wenn eine Pandemie besteht, liegen in den betroffenen Ländern Epidemien vor. Kritisch wird es bei einem internationalen Vertrag; dann könnte die Versicherung argumentieren, man habe nur eine Deckung für das Land der Vertragsausstellung: Die Schweiz. Andere Länder müssten wohl sonst im Vertrag als mitgeltende Länder gelistet sein.