«Umweltministerin BR Simonetta Sommaruga, mit ihr der Bund und auch der Mieterverband behaupten, das neue CO₂-Gesetz sei für die Mieter nur positiv. Es bringe infolge besserer Energieeffizienz der Wohngebäude bei den Nebenkosten tiefere Heizkosten. Bei der Wohnungsmiete selbst sei es kostenneutral.
Einfacher Heizungsersatz reicht oft nicht aus
Die Realität zeigt ein deutlich anderes Bild. Um die Grenzwerte des neuen Gesetzes zu erreichen, können die Eigentümer bei einem anstehenden Ersatzbedarf von fossil betriebenen Heizungen nicht einfach nur das Heizaggregat auswechseln. Es braucht den Umstieg auf beispielsweise eine Wärmepumpe.
Bei älteren Häusern sind zusätzliche massive Investitionen erforderlich: von einer neuen Wärmeverteilung über 3-fach Isolierverglasungen bis zu Dämmungen von Fassade und Dach.
Mehrkosten für Eigentümer und letztlich auch für Mieter
Aus dem Heizungsersatz von 25'000 Franken wird dadurch eine Teilsanierung der Liegenschaft. Das kann dem Eigentümer drei- bis fünfmal höhere Kosten bringen.
Ein Teil davon schlägt als sogenannt wertvermehrende Investition auf die Mieten durch. Basierend auf einer Studie des Bundesamtes für Energie muss bei einer Vierzimmerwohnung im Durchschnitt von einer Erhöhung der Monatsmiete um rund 140 Franken ausgegangen werden.
Mit solchen Beträgen ist das neue CO₂-Gesetz zu teuer für alle – für Wohneigentümer und für Mieter. Deshalb lehne ich es am 13. Juni ab.»