Die CVP-EVP-Fraktion bilanziert:
«CVP-EVP verärgert über Augarten-Entscheid»
«Für die CVP-EVP-Fraktion kommt das durch eine unheilige Allianz von Grünen, GLP, SP und SVP ausgelöste Nichteintreten auf die Sanierung des Knotens Augarten in Uzwil einer Arbeitsverweigerung gleich. Solches Verhalten ist blamabel, denn die Bevölkerung erwartet, dass der Kantonsrat die Verantwortung wahrnimmt und sich für bestmögliche Lösungen einsetzt. Die täglichen Verkehrsprobleme zeigen, dass eine Sanierung und Massnahmen zur Entlastung des Knotens dringend sind. Das sinnvolle und zweckmässige Projekt war das Ergebnis breit abgestützter Studien unter Einbezug des Bundes sowie der Gemeinden Uzwil und Oberbüren. Nun wird die Regierung das Projekt neu aufgleisen müssen. ‹Durch die Ablehnung des Geschäfts geht wertvolle Zeit verloren und an der täglichen Verkehrsüberlastung ändert sich bis auf weiteres nichts›, bilanziert Fraktionssprecher Mathias Müller.
Kultur unterstützt
Die CVP-EVP-Fraktion befürwortete die Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kanton für Kulturunternehmen und Kulturschaffende in der Höhe von insgesamt rund 30 Millionen Franken und folgte damit den Anträgen der vorberatenden Kommission. Die Fraktion lehnte die Anträge der Regierung ab, dass Kulturschaffende mit einem Mindesteinkommen von höchstens 3'470 Franken lediglich 80 Prozent des finanziellen Schadens erhalten sollen. Überdies war für die Fraktion zwingend, dass auch die Stiftsbibliothek, eine der wichtigsten Kulturinstitutionen unseres Kantons, von der Unterstützung profitiert.
Tragfähiger Kompromiss
Die CVP-EVP-Fraktion hiess den von Interessenvertretern aus Jagd, Umweltschutz und Landwirtschaft ausgearbeiteten Kompromissvorschlag zum Jagdgesetz gut. Es ging um den Streitpunkt Einsatz von Stacheldrähten und mobilen Zäunen. In der Februarsession hatte sich der Kantonsrat für eine abgeschwächte Version des Gegenvorschlages der Regierung entscheiden. Diese Regelung befriedigte die Vertreter der Initiative ‹Stopp dem Tierleid› nicht; sie wollten an der Initiative festhalten. Daraufhin setzten sich die Beteiligten nochmals an einen Tisch und arbeiteten diesen tragfähigen Kompromiss aus: Demnach soll der Stacheldraht nur auf Alpen mit Rindvieh erlaubt sein, dieser muss nach der Alpzeit zwingend abgelegt werden. Überdies müssen flexible Weidenetze zeitnah und nicht mehr genutzte Zäune innert vier Jahren abgebaut werden. ‹Dank dieser Kompromisslösung wird die Tierleid-Initiative zurückgezogen und die St.Galler Bevölkerung vor einem krass emotionalen Abstimmungskampf verschont, der nur Verlierer hervorgebracht hätte›, zeigt sich Fraktionspräsident Andreas Widmer erleichtert.
Sanierung ‹Hof zu Wil› unbestritten
Nach den ersten zwei Bauetappen der Jahre 1994 und 2008 soll jetzt mit der dritten Etappe die insgesamt 30-jährige Gesamtrenovation abgeschlossen werden. Bei der letzten Etappe werden neben dem Hof auch die Nebengebäude und die Umgebung erneuert, umgestaltet oder renoviert. Mit den baulichen Öffnungen und den vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten soll die bisherige Strategie, eine breite Bevölkerungsschicht anzusprechen, weitergeführt und der Hof neu belebt werden. Von den veranschlagten Gesamtkosten von rund 25 Millionen Franken steuert der Kanton insgesamt 5,4 Millionen Franken bei. Im Wissen um den historischen Wert dieses Gebäudes stimmte die CVP-EVP-Fraktion der Sanierung des ‹Hof zu Wil› geschlossen zu.
Standesbegehren zur Holzenergienutzung erwirkt
Die CVP-EVP-Fraktion ist überzeugt, dass im Hinblick auf die Umsetzung der Energiestrategie 2050 die Holzenergie besser genutzt werden muss. Deshalb forderte die Fraktion, dass der Kanton in Bern ein Standesbegehren einreicht, damit der Bund das eidgenössische Raumplanungsgesetz dahingehend ändert, dass zentrale Holzfeuerungsanlagen auch ausserhalb Bauzonen und nahe der Verarbeitung erstellt werden können. Damit soll der Bau von klimaschonenden Holzfeuerungsanlagen und Wärmenetzen gefördert werden. Der Kantonsrat teilte das Anliegen der CVP-EVP-Fraktion und hiess den Vorstoss gut.
Rollenklärung in Krisenzeiten
Die CVP-EVP-Fraktion nahm den Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Kenntnis, der die Amtsführung von Regierung und Verwaltung im Rahmen der Corona-Bewältigung im ersten Lockdown prüfte. Er zeigt auf, in welchen Bereichen die Zusammenarbeit zwischen Führungsstäben und Verwaltung während der Pandemie nicht optimal funktionierte. Im Weiteren wurden die Anwendung des Dringlichkeitsrechts im Kanton St.Gallen, der vorübergehende Verzicht auf parlamentarische Sitzungen wegen der Pandemie sowie die Instrumente des Kantonsrates in Notsituationen analysiert. Aufgrund der Erkenntnisse im Bericht reichte die Staatswirtschaftliche Kommission eine Motion ein, die dem Kantonsrat mehr Mitspracherecht in dringlichen Geschäften einräumt und seine Handlungsfähigkeit sicherstellen will.»
CVP-EVP-Fraktion Kantonsrat St.Gallen
Kantonsrätin Yvonne Suter ist Sprecherin der CVP-EVP-Fraktion und äusserte sich zu mehreren Geschäften.
Lesen Sie zunächst die Würdigung der Fraktion zum Gesetz über die Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich:
«Herr Präsident, meine Damen und Herren
Ich spreche im Namen der CVP-EVP-Fraktion. Viele Kulturunternehmen und Kulturschaffende gehören ohne Zweifel zu jenen Institutionen und Personengruppen, die von den Folgen der Corona-Krise ganz besonders hart getroffen worden sind. Und leider ist auch nicht mit rascher Besserung zu rechnen. Es wird nämlich seine Zeit brauchen, bis der Kulturbetrieb wieder zum Laufen kommt. Viele Kulturunternehmen und Kulturschaffende stehen deshalb vor grossen Herausforderungen. Sie brauchen und verdienen unsere Unterstützung.
Die vorgeschlagene Lösung ist im Vergleich zu jenen Lösungen, die wir für andere Branchen beschlossen haben, sicher auf der grosszügigen Seite. Denn der Kulturbranche werden Unterstützungen gewährt, die den anderen Branchen nicht gewährt werden. Das sollten wir im Auge behalten, wenn nun hüben und drüben Zusatzforderungen gestellt werden. Wir haben nämlich nicht nur eine Verpflichtung, den betroffenen Branchen zu helfen, sondern auch, dies so gerecht und fair wie möglich zu tun. Unsere Fraktion wird sich an diesen Grundsatz halten und der Versuchung widerstehen, jeder und jedem alles zu versprechen.
Die CVP-EVP-Fraktion trägt die Vorlage auf der Grundlage der verbesserten Fassung der vorberatenden Kommission mit. Damit werden Unterstützungsgelder in der Höhe von rund 30 Millionen Franken ausgelöst. Auch wenn eine Debatte über den Unterstützungsmechanismus durchaus angezeigt wäre, ist es letztlich müssig, über dessen Stärken und Schwächen zu diskutieren. Denn der Unterstützungsmechanismus ist weitgehend vom Bundesrecht vor-gegeben. Unsere Fraktion ist deshalb einverstanden, die kantonale Umsetzung der Unterstützungsmassnahmen möglichst eng an die Bundesregelung anzulehnen.
Zu den strittigen Punkten der Vorlage werde ich mich in der Spezialdiskussion eingehender äussern. Unsere Fraktion plädiert dafür, auf der Linie der vorberatenden Kommission zu bleiben. Dass geringe finanzielle Schäden anders als höhere Schäden zu 100 Prozent entschädigt werden, verfolgt ein soziales Ziel. Inzwischen ist klar, dass dieser Antrag der vorberatenden Kommission wohl eine sorgfältigere Abklärung verdient hätte, doch in der Abwägung ist unsere Fraktion (mehrheitlich) zum Schluss gekommen, diesem Antrag zuzustimmen.
Die Transformationsbeiträge sind grundsätzlich eine gute Idee, doch leider sind sie dermassen vage umschrieben, dass so ziemlich alles darin verpackt werden kann, das im weitesten Sinne nach Weiterentwicklung oder Innovation tönt – Corona hin oder her. Dies ist nicht gut, ist aber nicht die Schuld des Kantons, sondern des Bundes, wobei der Bund sogar noch die hälftige Mitfinanzierung offeriert. Die vorberatende Kommission schlägt eine Art Kompromiss vor, indem sie Transformationsbeiträge gewährt, sie aber dort deckelt, wo die Regierung ungefähr jenen Bedarf sieht, der zu erwarten und gegenüber der steuerzahlenden Bevölkerung noch mit einigermassen gutem Gewissen zu verantworten ist. Unsere Fraktion trägt diesen Kompromiss der vorberatenden Kommission mehrheitlich mit.
Wenig Verständnis hat unsere Fraktion, dass die Stiftsbibliothek aus formaljuristischen Gründen im Regen stehen gelassen zu werden droht – also ausgerechnet jener kulturelle Leuchtturm unseres Kantons, der unbestritten die grösste Strahlkraft hat. Die Erwartung unserer Fraktion ist deshalb klar: Die Stiftsbibliothek ist letztlich im gleichen Rahmen zu unterstützen wie jene Kulturunternehmen, die im Rahmen dieser Vorlage Ausfallentschädigungen erhalten. Hier gilt es rasch eine Lösung unter Beteiligung des Kantons zu finden. Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt daher den Auftrag der vorberatenden Kommission.
Wo sich die Regierung dringend Gedanken machen muss, ist bei der viel zu späten und erst auf erheblichen Druck hin erfolgten Zuleitung dieser Vorlage an den Kantonsrat. Zur Erinnerung: Die Unterstützungsmassnahmen für die Kultur, die wir heute diskutieren, laufen bereits seit dem letzten Oktober. Die Regierung hatte damals eine entsprechende dringliche Verordnung erlassen. Dass die Kantonsverfassung die Regierung in solchen Fällen verpflichtet, dem Kantonsrat – Zitat – «ohne Verzug» Antrag auf den Erlass gesetzlicher Bestimmungen zu stellen, ignorierte sie einfach. Offenbar hat die Regierung einen gewissen Gefallen daran gefunden, den Kanton ohne Beteiligung von Parlament und Stimmbevölkerung zu regieren.
Doch die Regierung nahm nicht einfach nur eine siebenmonatige Verspätung in Kauf. Nein, sie wollte dem Kantonsrat eigentlich überhaupt keine Vorlage zuleiten. Es brauchte vielmehr die Staatswirtschaftliche Kommission, welche die Regierung mit einem unabhängigen Gutachten geradezu dazu zwang, die verfassungsrechtlichen und demokratiepolitischen Spielregeln wieder einzuhalten und eine Vorlage an den Kantonsrat auszuarbeiten. Und was steht zu dieser leidigen Angelegenheit in der Botschaft? Kein Wort. Die Regierung hält es offenbar nicht für nötig, ihre Versäumnisse in aller Öffentlichkeit einzugestehen.
Meine Damen und Herren, dies wirft leider ein sehr schlechtes Licht auf die Regierung. Die Verletzung der Mitspracherechte von Parlament und Stimmbevölkerung sind nicht einmal eine Erwähnung in der Botschaft wert. Hier ist die Regierung gefordert, dringend über die Bücher zu gehen und ihr demokratiepolitisches Gewissen wieder zu schärfen. Persönlich hätte ich ein Wort des Bedauerns zu schätzen gewusst, vielleicht sogar eine Bitte um Entschuldigung. Denn ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Kantonsrat und Regierung ist ungefähr das Letzte, das wir in diesen herausfordernden Zeiten gebrauchen können.
Und wenn ich schon beim Tadel bin: Es ist leider nicht so, dass die monatelange Bearbeitungszeit sich in der Qualität der Botschaft niedergeschlagen haben. Die Botschaft ist vergleichsweise oberflächlich, intransparent und unvollständig. Dies gerade auch im Vergleich zu den anderen Corona-Geschäften, bei denen Regierung und Verwaltung unter zeitlichem Hochdruck eine bemerkenswert gute Arbeit abgeliefert haben. Hier aber fehlt eine Gesamtschau über die Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich. Man sucht z.B. vergebens nach der Erhöhung der Werkbeiträge, den Sonderregelungen beim Lotteriefonds oder dem Verzicht auf die Gewinnabschöpfung bei jenen hochsubventionierten Kulturinstitutionen, die wegen Corona hohe Reserven äufnen konnten. Es fällt deshalb schwer, die neuen Unterstützungsmassnahmen adäquat einzubetten. Unsere Fraktion hätte hier klar mehr erwartet.
Nun, für unsere Fraktion ist klar, dass es nicht die Kulturunternehmen und Kulturschaffenden sein dürfen, die unter den Versäumnissen der Regierung zu leiden haben. Unsere Fraktion unterstützt die Vorlage in der Fassung der vorberatenden Kommission und ist für Eintreten. Damit bleibt die CVP-EVP-Fraktion einer konstruktiven Politik verpflichtet, auch wenn einigen Grund hat, enttäuscht oder sogar verärgert zu sein.»
Yvonne Suters Votum zu den Transformationsprojekten:
«Herr Präsident, meine Damen und Herren
Transformationsbeiträge sind grundsätzlich eine verlockende Idee. Jede Organisation muss sich wandeln, wenn sie zukunftsfähig bleiben will, und dies erfordert nicht zuletzt auch finanzielle Investitionen für Weiterentwicklungen oder Innovationen. Im vorliegenden Fall haben wir aber zwei Probleme: zum einen die Privilegierung einer Branche gegenüber allen anderen und zum anderen die viel zu vage formulierten Voraussetzungen.
Dass sich Unternehmen und Organisationen Gedanken machen müssen, wie sie sich für die Zeit nach Corona aufstellen, ist in keiner Weise eine Besonderheit der Kulturbranche. Es befremdet daher, dass nur für diese eine Branche Abermillionen von Transformationsbeiträgen gesprochen werden sollen. Dies soll aber absolut kein Plädoyer dafür sein, das System der Transformationsbeiträge nun auch noch auf andere Branchen auszudehnen.
Denn das richtige Mittel für eine zukunftsfähige Transformation sind nicht staatliche Subventionen, sondern der einfache Zugang zu günstigen Darlehen. Nur so kann sichergestellt werden, dass nicht einfach möglichst viel Geld abgeholt wird, sondern dass tatsächlich in jene Geschäftsmodelle investiert wird, von denen man glaubt, dass ihnen die Zukunft gehört. Die Transformationsbeiträge verkörpern deshalb eine Geisteshaltung, die eigentlich schon längst der Vergangenheit angehört, weil sie schlicht nie und nirgends funktioniert hat.
Hinzu kommt, dass die Voraussetzungen für den Bezug von Transformationsbeiträgen dermassen vage umschrieben sind, dass so ziemlich alles darin verpackt werden kann, das im weitesten Sinne nach Weiterentwicklung oder Innovation tönt. Mit Corona hat das wenig, mit neuen Kultursubventionen hingegen viel zu tun. Auch das ist nicht gut, doch letztlich ist dies nicht die Schuld des Kantons, sondern des Bundes, wobei der Bund sogar noch Fehlanreize setzt, indem er die hälftige Mitfinanzierung offeriert.
Die vorberatende Kommission schlägt eine Art Kompromiss vor, und diesen Weg sollten wir gehen. Transformationsbeiträge werden zwar gewährt, doch sie werden gedeckelt. Dass der Deckel bei 2 Mio. Franken liegt, ist dabei nicht zufällig, sondern entspricht jenem Betrag, bei dem die Regierung selbst ungefähr den Bedarf an und das Potenzial von Transformationsbeiträgen schätzt.
Meine Damen und Herren, beweisen wir auch in diesen Zeiten Augenmass, verzichten wir auf Übertreibungen und versuchen wir, alle Branchen einigermassen gleich zu behandeln. Die CVP-EVP-Fraktion trägt deshalb den Kompromissantrag der vorberatenden Kommission mehrheitlich mit und lehnt den Antrag auf dem grauen Blatt ab.»
Ein weiteres Votum betraf die Ausgleichshöhe:
«Herr Präsident, meine Damen und Herren
Die CVP-EVP-Fraktion plädiert (mehrheitlich) dafür, das rote Blatt der Regierung abzulehnen und auf der Linie der vorberatenden Kommission zu bleiben. Die vorberatende Kommission verfolgt mit ihrem Antrag letztlich ein soziales Ziel. Deshalb der 100-prozentige Ausgleich bei finanziellen Schäden bis zu einem Betrag von 3'470 Franken pro Monat.
Inzwischen ist klar, dass dieser Antrag der vorberatenden Kommission wohl eine sorgfältigere Vorbereitung und Diskussion verdient hätte. Vielleicht gäbe es zielgenauere Lösungen, die tatsächlich auf die Einkommenssituation der Betroffenen statt auf die Höhe der Ertragsausfälle abstellen. Doch in der Abwägung ist unsere Fraktion (mehrheitlich) zum Schluss gekommen, auf der Linie der vorberatenden Kommission zu bleiben und in diesem Punkt etwas grosszügiger zu sein, als dies die vom Bund mitfinanzierte Lösung vorsieht.
Ich bitte Sie deshalb, das rote Blatt der Regierung abzulehnen und dem Antrag der vorberatenden Kommission zuzustimmen.»
Suter kritisierte in ihrem Votum zur Stiftsbibliothek die FDP-Fraktion:
«Herr Präsident, meine Damen und Herren
Mit der Stiftsbibliothek droht ausgerechnet jener kulturelle Leuchtturm unseres Kantons, der unbestritten die grösste Strahlkraft hat, bei den Ausfallentschädigungen leer auszugehen. Dies mit Verweis auf die Trägerschaft der Stiftsbibliothek. Dabei ist uns allen hier klar, dass viele andere Kulturunternehmen kein bisschen weniger öffentlich sind als die Stiftsbibliothek. Auch wenn noch eine Stiftung oder eine Genossenschaft dazwischengeschoben wird, ist es letztlich die öffentliche Hand, die diese Kulturunternehmen trägt.
30 Mio. Franken für die Kultur zu sprechen und die Stiftsbibliothek aus formaljuristischen im Regen stehen zu lassen, wäre für den Kanton St.Gallen ein Schildbürgerstreich sondergleichen. Und dass der Freisinn dies auch noch unterstützt, löst doch zumindest Stirnrunzeln aus. Ist das ein letzter Reflex, eine letzte Zuckung des Kulturkampfs? Soll der Kampf gegen das katholische Kulturerbe in diesem Kanton tatsächlich auch im 21. Jahrhundert zur DNA des Freisinns gehören? Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, dieser Antrag ist unter Ihrem Niveau – und tief im Inneren wissen Sie das auch.
Die Erwartung unserer Fraktion ist hingegen klar: Die Stiftsbibliothek ist letztlich im gleichen Rahmen zu unterstützen wie die vielen Kulturunternehmen, die im Rahmen dieser Vorlage Ausfallentschädigungen erhalten. Hier gilt es unter aktiver Beteiligung des Kantons möglichst rasch eine gute Lösung zu finden, die der kulturhistorischen Perle Stiftsbibliothek angemessen Rechnung trägt. Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt daher den Auftrag der vorberatenden Kommission und bittet Sie, den Antrag auf dem grauen Blatt abzulehnen.»
Yvonne Suter, CVP-Kantonsrätin, Rapperswil-Jona