Es war eines der grössten Neonazi-Konzerte im europäischen Raum: Über 5'000 Rechtsextreme versammelten sich im Oktober 2016 im Toggenburg für ein Rechtsrock-Konzert. Der Schock, dass solch ein Anlass überhaupt stattfinden durfte, war gross.
Es folgten verschiedene Vorstösse wie künftig ähnliche Veranstaltungen vermeiden werden können. Im April 2017 entschied das Kantonsparlament St.Gallen, dass die Regierung die gesetzliche Grundlage für ein solches Verbot schaffen soll. Eine Einigungen wie dieses Verbot formuliert werden soll, wurde lange nicht gefunden. Am Montag aber heisste der St.Galler Kantonsrat nun eine Motion der CVP gut, die ein Verbot von Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund verlangt, wie «srf.ch» berichtet. Justizchef Fredy Fässler sagt: «Ich bin beruhigt, dass es uns doch noch gelingt, in diesem Bereich eine Lösung zu finden, die dieses in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit gravierende Problem zu verhindern.»
Nur öffentliche Veranstaltungen können verboten werden
Das Parlament stimmte der Gesetzesanpassung zu, aber ein 100-prozentige Sicherheit, dass solche Fälle sich nicht wiederholen, gäbe es nicht. Die Polizei kann solche Konzerte nur dann verbieten, wenn es öffentlichem Grund stattfinden soll und das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung durch den Anlass massgeblich beeinträchtigt wäre.
Veranstaltungen auf privatem Grund können hingegen nur verboten werden, «wenn eine schwere und unmittelbare Gefährdung oder Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht anders abgewehrt werden kann oder Anzeichen bestehen, dass es zu Verbrechen oder Vergehen kommen könnte». So heisst es im neuen Gesetzesartikel.