Der Kampf der CVP für einen Artikel im Polizeigesetz, der extremistische Veranstaltungen verbietet, scheint zum Erfolg zu führen. Die vorberatende Kommission schwenkt auf die CVP-Linie ein und schlägt dem Kantonsrat im Hinblick auf die zweite Lesung im Februar einen einschlägigen Artikel vor. Die CVP könnte mit dieser Formulierung leben; sie behält sich aber vor, falls der Artikel in der Februarsession nicht beschlossen wird, das angekündigte Referendum zu ergreifen.
In der Novembersession musste die CVP mit Unverständnis zur Kenntnis nehmen, dass sie die einzige Fraktion war, die ein Verbot von Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund – wie das Neonazi-Konzert in Unterwasser vom Herbst 2016 eine war – ins Polizeigesetz aufnehmen wollte. Immerhin wurde schlussendlich die vorberatende Kommission beauftragt, einen entsprechenden Artikel besser und griffiger zu formulieren. Diese Neuformulierung liegt nun vor.
Kanton St.Gallen kann Vorreiter sein
Die CVP ist erfreut darüber, dass die vorberatende Kommission noch rechtzeitig zu einer akzeptablen Lösung gefunden hat. Mit der Ergänzung in Artikel 50 im Polizeigesetz können die Sicherheitsbehörden Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund im öffentlichen Raum sowie bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auch auf privatem Grund verbieten. Die neue Regelung ist aus Sicht der CVP ein gangbarer Weg. Erfreulich ist auch, dass der Kanton St.Gallen mit dieser Anpassung des Polizeigesetzes eine Vorreiterrolle im Kampf gegen extremistische Veranstaltungen einnehmen würde.
Volksinitiative noch nicht vom Tisch
Nach dem klaren Entscheid der vorberatenden Kommission geht die CVP davon aus, dass auch der Rat der neuen gesetzlichen Regelung zustimmt. Die CVP wird sich auf jeden Fall dafür einsetzen. Sollte der Rat dem Gesetzesartikel nicht zustimmen, wird sie wie angekündigt eine Volksinitiative lancieren. Die CVP wird deshalb vorsorglich die Vorarbeiten für eine Volksinitiative vorantreiben und den Delegierten Ende Januar einen entsprechenden Antrag unterbreiten.