Sessionsrückblick der CVP-EVP:
«CVP-EVP setzt sich für nachhaltige Finanzen ein»
«Mit dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP) wird für die Jahre 2022-2024 ein jährliches Defizit von bis zu 190 Millionen Franken vorausgesagt, was hauptsächlich dem Corona-bedingten Wirtschaftseinbruch geschuldet ist.
Dass die Regierung die stark steigenden Aufwände im AFP einfach so zur Kenntnis nimmt, ist für die CVP-EVP-Fraktion unverständlich. Rasches Handeln ist angezeigt: Zeitnah sind effektive und effiziente Massnahmen zu ergreifen. Die CVP-EVP-Fraktion beauftragt die Regierung, aufzuzeigen, wie sie zur Behebung des strukturellen Defizits die Verwaltungsstrukturen anzupassen und die Effektivität und Effizienz von Verwaltungsprozessen zu optimieren gedenkt – zu denken ist an die Erbringung der staatlichen Leistungen, Reformen in den Ämtern und Prozessen, die allfällige Streichung nicht mehr notwendiger Aufgaben. Prioritär soll die Prozessautomatisierung dank der Digitalisierung vorangetrieben werden.
In der gleichen Absicht unterstützte die CVP-EVP-Fraktion den Antrag der Finanzkommission, der für die Jahre 2022 und 2023 einen Abbau des strukturellen Defizits im Umfang von 40 beziehungsweise 60 Millionen Franken verlangt – statt der von der Regierung vorgesehenen 30 respektive 60 Millionen Franken. Die Fraktion setzte auch durch, dass für die Behebung der Defizite nicht die Gewinnausschüttung der Nationalbank (SNB) verwendet werden darf. Diesen ausserordentlichen Ertrag der SNB gilt es für die Corona-Massnahmen einzusetzen.
Unterstützung für Härtefälle
Zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise muss die öffentliche Hand enorme finanzielle Mittel aufwenden. Dies zeigt sich bei den beschlossenen Massnahmen zugunsten der Spitäler und jener Betriebe, die von behördlichen Schliessungen besonders betroffen sind. Mit rund 42 Millionen Franken werden Ertragsausfälle der Betriebe während des ersten Lockdowns ausgeglichen. Dieser insgesamt grosszügigen Unterstützung stimmte die CVP-EVP-Fraktion zu.
Wichtige Leitlinie für die Fraktion war, dass der Staat im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten für die Schäden aufkommt, die er mit seinen Anordnungen verursacht hat. Mit den Unterstützungsmassnahmen sollen drohende Konkurse von eigentlich gesunden Unternehmen abgewendet werden. Die Unternehmen brauchen rasch eine Perspektive: Aus diesem Grund war die CVP-EVP-Fraktion bereit nachzubessern und das Unterstützungsvolumen erheblich aufzustocken.
Die Unterstützungsmassnahmen für die Seilbahnunternehmen sowie für den FC St.Gallen und die Rapperswil-Jona Lakers trug die CVP-EVP-Fraktion ebenfalls mit. Die notleidenden Branchen und Unternehmen brauchen nun Taten, nicht Worte. Noch wichtiger als die Unterstützung mit öffentlichen Geldern ist allerdings, dass die behördlich geschlossenen Unternehmen möglichst rasch und geordnet wieder öffnen können. Das ist die beste Wirtschaftshilfe.
Praxistaugliches Jagdgesetz durchgebracht
Die CVP-EVP-Fraktion zeigt sich zufrieden über das Beratungsergebnis des Nachtrages zum Jagdgesetz. Die Anträge der vorberatenden Kommission wurden vom Rat übernommen. Die neuen gesetzlichen Regelungen zu den mobilen Zäunen, Weidenetzen und Stacheldrähten sind gegenüber der Initiative konkretisiert worden. Stacheldrähte sind künftig nur während der Alpzeit im Sömmerungsgebiet zugelassen. ‹Es liegt ein praxistaugliches Jagdgesetz vor, welches den Anliegen der Initianten – die Verhütung von Tierleid – vollumfänglich entspricht›, zeigt sich Fraktionspräsident Andreas Widmer überzeugt.
Schwarze Liste verfehlt Wirkung
Die CVP-EVP-Fraktion befürwortete die Abschaffung der ‹Schwarzen Liste›. Diese führt Personen auf, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlt haben. Die vor sechs Jahren eingeführte Liste verfehlt nach Meinung der Regierung das Ziel. Die Zahlungsmoral sowie die Verlustscheinforderungen für Prämienausstände und Kostenbeteiligungen der Krankenpflegeversicherung wurde nicht verbessert.
Mit der Abschaffung der Liste bleibt die Problematik jedoch weiterhin bestehen. Deshalb wird die CVP-EVP-Fraktion im Herbst in Abstützung auf die Bedürfnisse der Gemeinden einen Vorstoss einbringen, der ein neues Instrument gegen ausstehende Prämienzahlungen fordert.
Ratsrechte gegen weitsichtige Finanzpolitik
Bilanzierend ist die CVP-EVP-Fraktion am Ende dieser Session davon überzeugt, dass der Staatshaushalt auf Kurs bleibt. Die langjährige CVP-Finanzpolitik unter dem damaligen Regierungsrat Benedikt Würth hat dafür gesorgt, dass der Kanton Eigenkapital schafft. Dieses ist in den kommenden Jahren gezielt einzusetzen.
Etwas erstaunt war die CVP-EVP-Fraktion darüber, wie wenig konsequent die Finanzpolitik der anderen bürgerlichen Fraktionen war: Die SVP machte sich am Dienstagvormittag stark für eine Covid-19-Härtefallregelung im Umfang von 270 Millionen Franken und am Nachmittag forderte sie einen Steuerreduktion von 130 Millionen Franken. Die FDP wiederum verweigerte ihrerseits die Überprüfung der Verwaltungsstrukturen.»
CVP-EVP-Fraktion Kantonsrat St.Gallen
Die CVP-EVP-Fraktion verlangte in ihrer Dringlichen Interpellation «Mit guter Planung zurück zur Normalität», dass ab dem 1. März die Restaurants und der Detailhandel geöffnet werden dürfen. Sie ist erfreut, dass der Kantonsrat ihren Vorstoss für dringlich erklärt hat und die Regierung die Rückkehr in die Normalität begrüsst.
«CVP-EVP fordert Öffnung für Restaurants und Detailhandel»
«Die CVP-EVP-Fraktion verlangt, dass ab dem 1. März die Restaurants und der Detailhandel geöffnet werden dürfen. Sie ist erfreut, dass der Kantonsrat ihren Vorstoss für dringlich erklärt hat, der umgehend eine umfassende Planung zum Ausstieg aus dem zweiten Lockdown fordert. Die vom Kanton verordneten Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie zeigen Wirkung. Für die Fraktion ist klar, dass in erster Linie das disziplinierte Verhalten der Bevölkerung zur Senkung der Fallzahlen geführt hat.
Die aktuellen Massnahmen sind für viele Wirtschaftsbranchen so einschneidend, dass sie viele Existenzen gefährden. Insbesondere bei Logistikfirmen, Servicedienstleitungen und im Baugewerbe ist die Situation frustrierend. Zehntausende Arbeitnehmende arbeiten seit Wochen häufig im Freien ohne Möglichkeit, eine warme Mahlzeit zu bekommen und die Arbeitspausen in einer akzeptablen Umgebung zu verbringen.
Nach zwölf Monaten Covid-19 brauchen die Menschen eine Perspektive. «Werden die verfügten Massnahmen nicht zeitnah gelockert, ist mit lang andauernden wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Verwerfungen zu rechnen», ist Fraktionspräsident Andreas Widmer überzeugt. Die CVP-EVP-Fraktion verlangt mit dem Ausstieg aus dem Lockdown eine weitergehende Planung des ‹Lebens mit dem Covid-19-Virus›. Dabei sollen die Entscheide insbesondere auch auf die Impfkampagne abgestützt werden.
Die CVP-EVP-Fraktion ist daher erleichtert, dass die Regierung ebenfalls der Auffassung ist, dass die Gesellschaft nach zwölfmonatiger Pandemiedauer eine Perspektive benötigt. Sie unterstützt die Begehren zur Rückkehr in die Normalität und hält eine zeitnahe Lockerung der vom Bundesrat verfügten Massnahmen für angezeigt. Deshalb wird sie sich beim Bund für deren Lockerungen einsetzen. Überdies nimmt die CVP-EVP-Fraktion erfreut zur Kenntnis, dass die Ausstiegsplanung bei Bund und Kantonen derzeit aufgegleist wird und die Impfstrategie im Kanton St.Gallen auf Kurs ist.»
CVP-EVP-Fraktion Kantonsrat St.Gallen
Die vorberatende Kommission arbeitete eine Lösung für die kantonalen Härtefallregelungen aus. Lesen Sie die Würdigung der CVP-EVP-Fraktion von Kantonsrätin Yvonne Suter:
Lösung für Härtefallregelungen
«Herr Kantonsratspräsident, meine Damen und Herren
Ich spreche im Namen der CVP-EVP-Fraktion. Um die nun vorliegende Lösung der vorberatenden Kommission haben wir hart gerungen und habe auch ich hart gerungen. In diesem Geschäft wird man hin- und hergerissen. Auf der einen Seite die dringende Notwendigkeit, den notleidenden Branchen und Unternehmen möglichst weit entgegenzukommen und ihnen endlich wieder eine Perspektive zu geben. Auf der anderen Seite ein ungutes Gefühl, mit Entscheiden unter grossem Zeitdruck öffentliche Gelder in ungeahnter Höhe zu sprechen.
Das Ausmass der aktuellen Krise, aber auch die politische Grosswetterlage lassen es leider nicht zu, dass wir uns mehr Zeit nehmen, um unsere Entscheide, die zweifellos von grosser Tragweite sind, noch besser zu reflektieren und auf noch fundiertere Grundlagen abzustützen. Ich bedaure das, doch die Umstände können wir uns nicht auswählen. Wir sind deshalb gefordert, heute einen Entscheid zu treffen, in welche Richtung es gehen soll.
Und die CVP-EVP-Fraktion hat sich entschieden. Wir beseitigen mit dieser neuen Bestimmung einige Hürden, die es Unternehmen in den betroffenen Branchen bisher schwierig gemacht haben, A-fonds-perdu-Beiträge in vernünftiger Höhe zu erhalten. Und wir sorgen dafür, dass sich die Beiträge tatsächlich am entstandenen Schaden orientieren und nicht primär an der Struktur des Unternehmens. Zuletzt – und das ist sicher ebenso wichtig – weiten wir auch den Kreis der Branchen und Unternehmen aus, die von der neuen, grosszügigeren Regelung profitieren können.
Damit machen wir einen grossen und auch mutigen Schritt. Dies in der Hoffnung und Erwartung, dass möglichst vielen Unternehmen effektiv geholfen wird, durch diese schlimme Krise zu kommen. Ich danke Ihnen namens der CVP-EVP-Fraktion für die Zustimmung zum Antrag der vorberatenden Kommission.»
Seilbahnunternehmen
«Herr Kantonsratspräsident, meine Damen und Herren
Bei den Seilbahnunternehmen sind wir noch nicht ganz so weit wie bei den anderen Branchen. Glücklicherweise bleibt uns bei den Seilbahnunternehmen aber noch etwas mehr Zeit, da die Liquidität auf absehbare Frist sichergestellt ist. Darum können wir den Weg über einen Auftrag an die Regierung gehen und müssen noch nicht heute in die Bestimmungen des Gesetzes eingreifen. Auf diese Weise kann die Regierung die notwendigen Abklärungen treffen und die erforderlichen Grundlagen aufbereiten und wir können auch schauen, ob es Entwicklungen auf Bundesebene gibt, die Richtung Bundeslösung für Seilbahnunternehmen geht. Ich bitte Sie deshalb namens der CVP-EVP-Fraktion dem Auftrag der vorberatenden Kommission zuzustimmen.»
Yvonne Suter, CVP-Kantonsrätin, Rapperswil-Jona
Eine SVP-Motion forderte im Steuergesetz eine Anpassung des Kostenabzugs für die Drittbetreuung von Kindern. Seitens der CVP-EVP-Fraktion gab Kantonsrätin Yvonne Suter dazu ein Votum ab:
«Herr Präsident, meine Damen und Herren
Ich spreche im Namen der CVP-EVP-Fraktion. Ich kann es kurz machen, denn der Präsident der SVP-Fraktion hat bereits im St.Galler Tagblatt vom 28. Januar klar gemacht, worum es eigentlich geht. Er sagte: ‹Es ist wichtig, dass zumindest ein Elternteil Vollzeitbetreuung der Kinder leistet.› Es geht also darum, auch mit steuerlicher Bestrafung dafür zu sorgen, dass ein Elternteil das Erwerbsleben für mehrere Jahre verlassen muss, um sich – so der SVP-Fraktionspräsident – ‹Vollzeit› der Kinderbetreuung zu widmen.
Diese Haltung ist selbstverständlich legitim, und ich bin auch froh darum, dass nicht um den heissen Brei herumgeredet wird. Deshalb: Wer der Meinung ist, dass das Steuerrecht einen Beitrag dazu leisten soll, um einen Elternteil – in aller Regel die Mutter – vollständig aus dem Erwerbsleben zu drängen und ganz zur Kinderbetreuung zu verpflichten, soll auf diese Motion eintreten. Wer nicht dieser Meinung ist, soll diese Motion ablehnen.
Dieselbe Diskussion wie heute hatten wir schon vor zwei Jahren. Die breite Allianz hier im Rat, die den damaligen Antrag zur Erhöhung des Maximalabzugs unterstützte, umfasste die CVP, die FDP, die SP, die Grünen und die Grünliberalen. Und selbst aus der SVP wollten mehrere Fraktionsmitglieder die Haltung, die der Fraktionspräsident im St.Galler Tagblatt zum Ausdruck brachte, nicht unterstützen und stimmten dem damaligen Antrag zu oder enthielten sich – unter ihnen der damalige Fraktionspräsident, der heutige Fraktionsvizepräsident und die aktuelle Kantonsratsvizepräsidentin. Meinen Respekt dafür.
Der Abzug für die Drittbetreuung von Kindern ist nur ein kleiner Mosaikstein für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie – aber immerhin. Die steuerliche Entlastung ist wiederum nur ein kleiner Mosaikstein für die Bekämpfung des Fachkräftemangels – aber immerhin. Und die Abzugsmöglichkeit ist auch nur ein kleiner Mosaikstein für die Verbesserung des garstigen Steuerklimas in unserem Kanton – aber immerhin. Es gibt jedenfalls absolut keinen Grund, diese Mosaiksteine wieder zu entfernen.
Daran ändert auch die kürzliche Volksabstimmung auf Bundesebene nichts. Diese scheiterte bekanntlich nicht am Abzug für die Drittbetreuung von Kindern, sondern an der Erhöhung der allgemeinen Kinderabzüge bzw. an den hohen Steuerausfällen, die diese mit sich gebracht hätte. Kein Wunder, ist die Erhöhung des Maximalabzugs für die Kinderdrittbetreuung bereits wieder auf dem Tapet in Bundesbern, während die Erhöhung der allgemeinen Kinderabzüge – durchaus zu meinem Bedauern – auf absehbare Zeit vom Tisch ist.
Sie sehen: Die Argumente sind dieselben wie vor zwei Jahren. Diese erneute Debatte ist völlig unnötig. Halten wir die Debatte deshalb kurz und nehmen wir uns für anderes und Aktuelleres mehr Zeit. Ich bitte Sie, nicht auf die Motion einzutreten. Vielen Dank.»
Yvonne Suter, CVP-Kantonsrätin, Rapperswil-Jona