Souverän, taff und kompetent: So tritt Kantonsärztin Dr. med. Danuta Zemp seit Monaten vor die St.Galler Bevölkerung und behält auch in der Corona-Krise stets einen kühlen Kopf.
In einem Interview mit dem «St.Galler Tagblatt» lässt Zemp in ihr Privatleben blicken und erzählt, wie sie zu einer Powerfrau geworden ist, warum sie gerne Horoskope liest, was ihr der Glaube bedeutet – und wieso sie nur Mitarbeiterinnen einstellt.
Keine Chancengleichheit?
Der letzte Punkt sorgt nun für heftige Kritik und Vorwürfe, die es in sich haben: In einer Interpellation fragen Kantonsrätin Katrin Frick und Kantonsrat Jens Jäger, ob im Kantonsarztamt eine diskriminierende Personalpolitik herrscht. Als Feministin hätte sie im Kantonsarztamt nur Frauen angestellt. Denn noch immer hätten diese beruflich nicht die gleichen Chancen und müssten gleichzeitig mit der moralischen Last umgehen, Supermütter zu sein, sagt die gebürtige Polin, die mit elf Jahren in die Schweiz gekommen ist, im Interview.
Für die FDP-Kantonsräte Frick und Jäger ist diese Praktik diskriminierend. Sie berufen sich auf Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung: «Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.»
Schutz vor Diskriminierung
Die Kantonsverfassung ihrerseits gewährleistet in Art. 2 Abs. 1 Bst. «Rechtsgleichheit, Schutz vor jeder Diskriminierung sowie Gleichstellung von Frau und Mann». Das gilt insbesondere für staatliche Stellen.
Gerade bei der Einstellung von Personal, ist diesen Vorgaben ohne Einschränkungen Folge zu leisten. In ihrer Antwort auf die Interpellation 51.20 74 «Diskriminierungsfreier Bewerbungsprozess in der kantonalen Verwaltung» vom 3. November 2020 hielt die Regierung fest, dass sich der Kanton St.Gallen auch in seiner Rolle als Arbeitgeber für Chancengleichheit und Gleichbehandlung und gegen jede Form von Diskriminierung einsetze.
Dem gegenüber stehe die Aussage von Kantonsärztin Danuta Zemp im St.Galler Tagblatt vom 15. Februar 2021.