«Mit Interesse verfolge ich die regionale Berichterstattung zu den Kreisgerichtswahlen. Erstaunt hat mich, dass Rolf Rüegg so dezidiert als Parteiloser auftritt. Rüegg ist in der Gemeinde Gommiswald als Kandidat für kommunale Ämter bekannt geworden. Mehr als einmal hat er für solche Ämter kandidiert. Die Gommiswalder kannten ihn daher auch als Mitglied der SVP. Für eine Wahl hat es nicht gereicht und der Stimmenerfolg blieb jeweils äusserst überschaubar, trotz passender Parteizugehörigkeit in einem tief bürgerlich wählenden Dorf. Sein Charme konnte die Gommiswalder und Gommiswalderinnen nicht überzeugen.
Wahlen sind spannend und wichtig
In anderen Regionen des Kantons St. Gallen sind Richterwahlen üblicher, als es im See und Gaster der Fall ist. Dass es zu Wahlen kommt, finde ich spannend und wichtig. Die Bürger/innen sind sich teils gar nicht mehr bewusst, dass auch Richter und Richterinnen über Wahlen ernannt werden. Insofern gilt den beiden Kandidierenden ein Dank für ihr Engagement.
Fehlendes Rückgrat
Schade aber, dass sie sich nicht dem Auswahlverfahren der Parteien gestellt haben. Sie räumten in einem Artikel der Linth-Zeitung sogar selbst ein, dass sie sich nicht mal bemüht hätten, mit den Parteien zusammenzuarbeiten, weil sie Zweifel gehabt hätten, von den Parteien als Richter vorgeschlagen zu werden. Wer sich aus diesem Grund nicht einem Auswahlprozedere stellt, dem scheint es an Rückgrat zu fehlen. Es hat mit Mut und Anstand zu tun, auch an Hearings zu gehen, bei denen man sich kleine Chancen ausmalt. Ein wohl uns allen bekanntes Beispiel dafür sind die Bundesratswahlen. Da rennen potenzielle Anwärter und Anwärterinnen von Hearing zu Hearing.
Weiter müssten Juristen und im Falle Rüegg sogar ein ehemaliges Parteimitglied wissen, dass Parteien demokratisch organisiert sind. Sie halten sich an Statuten und Abläufe. Wer den Parteien in diesem Zusammenhang «Parteienfilz» vorwirft, disqualifiziert sich selbst.
Dienstleistung an Gesellschaft
Parteizugehörigkeit ist in der Tat keine Qualifikation, aber Parteilosigkeit ist es auch nicht. Aber: Ein breites Parteienspektrum (von links bis rechts) hat eine Prüfung vorgenommen. Diese Vorarbeit der Parteien bezüglich Dossier-Sichtung und Hearings bezeichnen die beiden parteilosen Kandidaturen als «Dunkelkammer». Ich bezeichne es als Dienstleistung an die Gesellschaft – im Sinne einer Orientierungshilfe –, entsprechende Empfehlungen abzugeben. Wir kennen dies auch, wenn Parteien Parolen ergreifen.
Wir haben die Wahl
Wählen kann und muss jeder für sich selbst, dieses Mal haben wir die Wahl. Der Auftritt und die Aussagen der parteilosen Kandidaturen irritieren mich. Ich persönlich habe mich daher nach einer Auslegeordnung klar für die von den Parteien geprüften und empfohlenen Kandidaturen entschieden.»