Grundsätzliches zum Planverfahren
Bei der Wolfschlaggasse handelt es sich abschnittsweise um eine Gemeindestrasse zweiter und dritter Klasse. Der vom vorliegenden Strassenprojekt betroffene Abschnitt ist vollumfänglich als Gemeindestrasse dritter Klasse klassiert. Mit Umsetzung des Strassenprojektes wird weder die Klassierung noch der Umfang der klassierten Verkehrsfläche geändert. Nichtsdestotrotz ist ein Planverfahren nach Art. 39 ff. Strassengesetz (sGS 731.1) durchzuführen. Denn das Planverfahren ersetzt für den Strassenbau das Baubewilligungsverfahren. Als Strassenbau gelten Neubau, Ausbau und Korrektion von Strassen.
Projektinhalt
Von Strassenausbau ist unter anderem dann die Rede, wenn erstmals ein Hartbelag erstellt wird. Letzteres ist vorliegend der Fall. Ebenso ist der (unveränderte) Teilstrassenplan Bestandteil der Projektunterlagen.
Heute weist die Wolfschlaggasse in ihrem östlichen Abschnitt ab Liegenschaft Nr. 322 einen Kiesbelag auf. Beanspruchung und Niederschläge verursachen immer wieder Schlaglöcher und Ausspülungen der Verschleissschicht. Entsprechend aufwendig ist der Strassenunterhalt.
Mit dem Strassenprojekt soll auf einer Länge von etwa 400 Metern ein Asphaltbelag eingebaut werden. Der Asphaltbelag macht die Strasse stabiler und widerstandsfähiger, was künftig eine Minimierung des Unterhaltsaufwandes ermöglicht. Im Zuge der Umsetzung werden verschiedene Werkleitungen angepasst. Die Werkleitungsarbeiten sind nicht Teil des vorliegenden Strassenprojektes, dennoch liegen die entsprechenden Angaben informativ den Projektunterlagen bei.
Weitere Informationen finden sich im Technischen Bericht des beauftragten Ingenieurbüros, namentlich der Marty Ingenieure AG, Ziegelbrücke.
Kosten und Kostenaufteilung
Die Strassenbauarbeiten sind mit insgesamt 95'000 Franken veranschlagt und im Budget der Erfolgsrechnung 2025 der Politischen Gemeinde Schänis eingestellt (Bruttokosten).
Die Politische Gemeinde Schänis beteiligt sich mit rund 25'000 Franken an den Strassenbaukosten. Dieser Gemeindebeitrag rechtfertigt sich mit dem öffentlichen Interesse am über die Wolfschlaggasse führenden Zugang zum Chrüppelbach mit Sammler für Unterhaltsarbeiten. Der Kanton (Landwirtschaftsamt) stellte eine Kostenbeteiligung von rund 22'000 Franken in Aussicht, da die Erschliessung landwirtschaftlicher Nutzfläche dient. Der Löwenanteil in der Höhe von 48'000 Franken wird von den drei privaten Liegenschaftseigentümern im Projektperimeter getragen.
Möglichkeit zur Mitwirkung bis 12. September 2025
Anregungen und Vorschläge zum Projekt können im Rahmen der Mitwirkung bis 12. September 2025 schriftlich per E-Mail oder Brief der Gemeinderatskanzlei eingereicht werden.