Projektperimeter
Der Perimeter für die Tempo-30-Zone Maseltrangen umfasst folgende Strassen:
- Dörflistrasse
- Baumgartenstrasse
- Portholzstrasse
- Fuchswinkel
- Fuchswinkelweg
- Ackerstrasse
Durch den Projektperimeter führen verschiedene Fuss-, Wander- und Velowege.
Projektziele: Mehr Sicherheit und weniger Lärm
Mit der Einführung von Tempo 30 im Projektperimeter will der Gemeinderat folgende Ziele erreichen:
- Anpassung des Geschwindigkeitsniveaus an die örtlichen Verhältnisse.
- Erhöhung der Verkehrssicherheit.
- Reduktion der Lärmemissionen im Siedlungsgebiet.
Das beauftragte Ingenieurbüro, namentlich die Marty Ingenieure AG, Ziegelbrücke, kommt in seinem Technischen Kurzbericht zum Schluss, die Einführung der Tempo-30-Zone bringe signifikante Vorteile für die Verkehrssicherheit und für die Lebensqualität im untersuchten Bereich, will heissen im Projektperimeter.
Das Ingenieurbüro führt dazu aus: «Durch die Anpassung der Höchstgeschwindigkeit an die örtlichen Gegebenheiten werden das Unfallrisiko sowie die Unfallfolgen erheblich reduziert, was besonders in einem Wohngebiet, das von vielen Familien mit Kindern geprägt ist, von grosser Bedeutung ist. Die Reduzierung der Geschwindigkeit wirkt sich auch positiv auf die Lärmemissionen aus, was wiederum die Lebensqualität im Quartier erhöht. Insgesamt trägt die Massnahme zu einer deutlichen Steigerung der Verkehrssicherheit und einer Verbesserung der Umweltbedingungen bei.»
Die vorgesehenen baulichen Massnahmen sind in Bericht und Massnahmenplan beschrieben bzw. dargestellt.
Unterlagen ab sofort einsehbar
Die Projektunterlagen können im Foyer des Gemeindehauses oder auf der Webseite www.schaenis.ch unter der Rubrik «Neuigkeiten» eingesehen werden. Der Gemeinderat freut sich auf Anregungen und Vorschläge aus der Bevölkerung, welche bis spätestens 12. September 2025 schriftlich per E-Mail oder Brief der Gemeinderatskanzlei einzureichen sind.
Nach Prüfung der Eingaben durch den Gemeinderat und allfälligen planerischen Anpassungen oder Ergänzungen wird der Erlass unter Eröffnung einer Einsprachefrist von dreissig Tagen öffentlich aufgelegt.