Die Fahrzeugflotte im Kanton St.Gallen und anderen Kantonen wird immer älter. Der Absatz an Neufahrzeugen stagniert, respektive nimmt ab. Durch das zurückhaltende Konsumverhalten wird der Fahrzeugbestand immer älter. Im Allgemeinen hat der Fahrzeugbestand zugenommen, was sich auch auf die Bevölkerungsentwicklung zurückführen lässt. Die TCS Sektion St.Gallen-Appenzell I.Rh. mit ihren Service Centern in St.Gallen-Winkeln und Eschenbach ist ein offizieller Delegationsbetrieb des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons St.Gallen. Die Sektion führt seit mehr als drei Jahrzehnten im Auftrag des Kantons St.Gallen amtliche Motorfahrzeugkontrollen an Fahrzeugen bis 3.5t Gesamtgewicht und Motorrädern durch. Der Fahrzeughalter bzw. die Fahrzeughalterin hat also die Wahl, an welchem Ort er bzw. sie die MFK durchführen möchte.
Fahrzeuge, welche in der Schweiz immatrikuliert sind, müssen in einem im Strassenverkehrsgesetz geregelten Intervall auf Verkehrssicherheit und Umweltemissionen geprüft werden. Nach der ersten Inverkehrsetzung findet im Kanton St.Gallen nach 5 Jahren die erste MFK statt. Danach sind regelmässige Kontrollen alle 3 Jahre nötig und in der Folge alle 2 Jahre. Die genauen Intervalle können je nach Fahrzeugtyp variieren. Die Richtlinien der einzelnen Strassenverkehrsämter müssen beachtet und eingehalten werden.
Je mehr Rückstand, desto mehr ungeprüfte Fahrzeuge unterwegs
Die Schweiz hat generell einen modernen Fahrzeugbestand, welcher sich auf dem Strassennetz bewegt. Die wachsende Anzahl an Elektrofahrzeugen und der Umstand, dass bei Herr und Frau Schweizer neuere Modelle beliebt sind, tragen zu diesem Strassenbild bei. 2024 wurden in der Schweiz knapp 4,8 Mio. Personenwagen registriert, davon entfallen 555 auf 1'000 Einwohner/-innen im Kanton St.Gallen. Der schweizerische Durchschnitt bewegt sich seit 2012 stabil zwischen 535 und 543 Fahrzeugen/1'000 Einwohner.
Trotz eines modernen Fahrzeugbestands obliegt die Verantwortung für die Fahrzeugsicherheit nicht beim zuständigen Strassenverkehrsamt, sondern beim jeweiligen Fahrzeughalter. Die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter bekommt zu gegebener Zeit ein schriftliches Aufgebot zur amtlichen Motorfahrzeugkontrolle MFK des Fahrzeuges. Dieser Aufforderung zur Kontrolle muss der Fahrzeughalter nachkommen, sofern er bzw. sie das Fahrzeug weiterhin auf den Strassen lenken möchte und der Versicherungsschutz gewahrt bleibt.
Verantwortung beim Fahrzeughalter und -lenker
Auch wenn das Aufgebot zur amtlichen Motorfahrzeugkontrolle ausbleibt, bleibt der Fahrzeughalter und -lenker für den Betriebszustand des Fahrzeugs verantwortlich. Bei einem Unfall wird er bzw. sie ggf. haftbar. Die TCS-Sektion St.Gallen-Appenzell I.Rh. nimmt den grossen und stetig zunehmenden Prüfrückstand bei der MFK deshalb besorgt zur Kenntnis.
Es ist ratsam, das Fahrzeug rechtzeitig zu prüfen, auch wenn das Aufgebot zur MFK nach Ablauf des Prüfintervalls ausbleibt. Die amtliche Motorfahrzeugkontrolle kann wahlweise beim Strassenverkehrsamt oder in den TCS-Centren St. Gallen-Winkeln oder Eschenbach durchgeführt werden. Die TCS-Sektion St.Gallen-Appenzell I.Rh. empfiehlt Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern zudem einen MFK-Vortest, um den Betriebszustand ihres Fahrzeuges überprüfen zu lassen.