Home Region Sport Schweiz/Ausland Rubriken Agenda
Uznach
12.07.2025
12.07.2025 08:09 Uhr

Ortseingangstafeln nun digital

Kaum zu übersehen: «Herzlich willkommen in Uznach» – jetzt digital mit LED und auf 12 Quadratmetern Grösse.
Kaum zu übersehen: «Herzlich willkommen in Uznach» – jetzt digital mit LED und auf 12 Quadratmetern Grösse. Bild: Werner Hofstetter, Linth24
Seit kurzem grüssen in Uznach an der Zürcher-, der Gaster- und der Grynaustrasse neue LED-Anzeigetafeln. Die neuen Ortseingangstafeln informieren digital und flexibel.

Seit wenigen Tagen stehen an den Zufahrtsstrassen nach Uznach Orientierungs- oder Werbetafeln (Pylonen). Es ist eine gute und wirksame Möglichkeit, Besucher, Einwohner und Durchfahrende über wichtige Mitteilungen zu informieren. Die Informationstafel wird von vielen Personen gelesen, ob per Fahrzeug oder auf dem Spaziergang, und kann das Erscheinungsbild von Uznach positiv beeinflussen.

Anderes Motiv: Hinweis auf die neue Webseite des Kantons St.Gallen zum Umgang mit Hitze. Bild: Werner Hofstetter, Linth24

Uzner Gemeindekanzlei regelt Einblendungen

Die Anzeigetafel hat ein Format von 4 Metern Breite und 3 Meter Höhe und steht fest auf einem Betonboden. Die drei LED-Anzeigetafeln stehen an der Zürcherstrasse, Gasterstrasse und Grynaustrasse. Die Beschriftung erfolgt ausschliesslich über die Gemeindekanzlei. Die Richtlinien des Gemeinderats können auf der Gemeinde-Homepage nachgelesen werden. Nebst speziellen Hinweisen auf Vereinsanlässe, Konzerte, Markttage, Schulbeginn, Abstimmungen usw., können im Notfall, wie etwa Einsatz der Feuerwehr, Verkehrsunfall mit Umleitung, Überschwemmungen usw., schnell aufgeschaltet werden.

Eine weitere Einblendung ist ein Hinweis für Autofahrer bezüglich Igeln auf der Strasse. Bild: Werner Hofstetter, Linth24

Keine Werbung und regelmässigen Events

Ausgeschlossen sind kommerzielle Werbung, politische Werbung und Wahlwerbung für Personen. Nicht aufgenommen werden wöchentliche, wiederkehrende Anlässe und Probenabende.

Die Zustellung der Werbeunterlagen hat mindestens 14 Tage vor dem Anlass der Gemeindekanzlei zu erfolgen.

Werner Hofstetter, freier Mitarbeiter Linth24