Im Zusammenhang mit der Sanierung und dem Ausbau des Rickenschwingerweges muss der Hochwasserschutz des Bühlbachs sichergestellt sowie der Gewässerraum ausgeschieden werden. Für dies wurde ein entsprechender Sondernutzungsplan erarbeitet.
Damit sich die Bevölkerung bei der Planung in geeigneter Weise einbringen kann, führt die Gemeinde das Mitwirkungsverfahren durch.
(E-)Mitwirkung noch bis 22. August 2025
Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, beim Planungsprozess mitzuwirken. Die Unterlagen können auf der Website www.mitwirkung-gommiswald.ch eingesehen werden.
Anregungen und Vorschläge können bis 22. August 2025 direkt über das Mitwirkungsportal eingegeben werden.