Brigitte Pool schreibt:
«Gerne nehme ich Sie in Gedanken mit in den Dschungel des kantonalen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten. Vom Artikel "zur allg. Ladenöffnungszeit" über den Artikel zur "erweiterten Ladenöffnungszeit" bis zu Artikel zu "Tourismusgebiete" oder Artikel zu "Ausnahmen", welche wiederum in den Kompetenzen der einzelnen Gemeinden liegen.
Rundherum liberalere Kantone
Die Befreiung aus dem Dschungel kommt erst, wenn wir an die Kantonsgrenze stossen, denn die umliegenden Kantone haben ein viel liberaleres oder gar kein Gesetz über die Ladenöffnungszeiten. Weshalb sollten Ladenbesitzer nach so restriktiven Öffnungszeiten arbeiten? Solche Vorschriften gibt es bei keinen anderen Berufen.
Dem Bauern vorschreiben, wann er seine Kühe melken darf?
Ich frage Sie: "Würden Sie einem Arzt vorschreiben, wann er die Abendsprechstunde beenden muss? Haben Sie auch schon Weiterbildungsangebote am Abend besucht? Würden Sie einem Physiotherapeuten vorschreiben, wann er den letzten Termin vergeben darf? Wollen Sie den Lehrpersonen vorschreiben, dass Elterninformationen und Elterngespräche nur noch bis 18:30 Uhr stattfinden dürften? Oder würden Sie dem Bauern vorschreiben, wann er seine Kühe melken und bis wieviel Uhr er seine Heuernte in die Scheune bringen darf? Und wie steht es mit Taxiunternehmen und in der Gastronomie?"
Unsachliche Gegenargumente
Unser 25-jähriges Gesetzt über Ladenöffnungszeiten benachteiligt die Einkaufsläden und Kundschaft im Kanton St. Gallen gegenüber den umliegenden Kantonen und dem Online-Handel. Gegenargumente, wie Arbeitende hätten mehr Arbeitsstunden, sind falsch und unsachlich. Die Vorgaben über die Arbeitszeiten sind vom Bund bestimmt und müssen wie in allen Branchen weiterhin eingehalten werden. Ebenfalls werden die Ruhetage beibehalten.
Kein Zwang, sondern mehr Freiheiten
Wichtig für mein JA, zu neuen Ladenöffnungszeiten ist: Flexible Öffnungszeiten bedeuten keinen Zwang, sondern mehr Möglichkeit und Freiheit für St. Galler Einkaufsläden sich der Kundschaft und ihrer Region anzupassen.»