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Schänis
20.04.2025
18.04.2025 18:05 Uhr

Protokoll der Bürgerversammlung

Das 12-seitige Protokoll zur Schänner Bürgerversammlung vom 4. April 2025 kann bis 1. Mai 2025 eingesehen werden. (Symbolbild)
Das 12-seitige Protokoll zur Schänner Bürgerversammlung vom 4. April 2025 kann bis 1. Mai 2025 eingesehen werden. (Symbolbild) Bild: Gemeinde Schänis (Collage Linth24)
Die Politische Gemeinde Schänis legt das Protokoll der Bürgerversammlung vom 4. April 2025 ab Freitag, 18. April 2025, bis Donnerstag, 1. Mai 2025, im Gemeindehaus sowie digital auf.

Das Protokoll der Bürgerversammlung der Politischen Gemeinde Schänis vom 4. April 2025 liegt in Anwendung von Art. 49 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) in der Zeit vom 18. April bis 1. Mai 2025 im Foyer des Gemeindehauses öffentlich auf. Ebenso kann das Protokoll unter www.schaenis.ch (Rubrik «Neuigkeiten») digital eingesehen werden.

Beschwerdemöglichkeiten

Innert der Auflagefrist können Stimmberechtigte sowie Personen, die schutzwürdige Interessen geltend machen können, beim Departement des Innern des Kantons St.Gallen Protokollbeschwerde mit einem Antrag auf Berichtigung erheben.

Gemeinderatskanzlei Schänis / Redaktion Linth24