Ende Oktober kam es in Filzbach in der Gemeinde Glarus Nord auf dem Gelände der Ardega Deponie zu einem Erdrutsch. Das rechte Ufer der Linth (Escherkanal) wurde dabei zur Flussmitte hin verschoben und blockierte einen Teil des Escherkanals.
Oberste Priorität nach dem Erdrutsch war, das Gelände zu sichern und mit Sofortmassnahmen dafür zu sorgen, dass keine weiteren Schäden entstehen und der Abfluss der Linth im Escherkanal wieder vollumfänglich gewährleistet ist. Durch eine effiziente und partnerschaftliche Zusammenarbeit konnten die involvierten Parteien dieses Ziel gemeinsam erreichen. Die Linth kann heute wieder uneingeschränkt abfliessen, der Rutschhang wurde gesichert und stabilisiert.
Fokus auf Wiederaufbereitung von Deponiematerial
Als nächster Schritt kann die Ardega Deponie ab dem 17. Februar 2025 ihren Betrieb in reduziertem Umfang wieder aufnehmen. Die Priorität liegt dabei auf der Kreislaufwirtschaft, sprich der Wiederaufbereitung von Deponiematerial. Die wiederverwertbaren Baustoffe werden vom restlichen Material getrennt, gewaschen und gelangen als Recyclingstoffe zurück in den Materialkreislauf. Diese Aufbereitung geschieht im östlichen Teil der Deponie, also auf der gegenüberliegenden Seite des Rutschhangs.
In begrenztem Umfang ist auch das Anliefern von Aushubmaterial (Typ A) und Inertstoffen (Typ B) wieder möglich. Dies geschieht in einem Zwischenlager. Nach wie vor kein Deponiebetrieb findet im Rutschgebiet statt. Dort ist die Ardega Deponie damit beschäftigt, den Hang zu entlasten und das Gebiet rückzubauen. Um die Wiederinstandsetzung voranzutreiben, ist es notwendig, Teile des Materials anderen geeigneten Deponien zuzuführen. Dies geschieht aus ökologischen Aspekten vom Bahnhof Weesen aus per Bahn.
Gemeinsamer Entscheid der involvierten Parteien
Die Ardega Deponie hat das Linthwerk als Landeigentümerin sowie den Kanton Glarus als Bewilligungsinstanz eng in die Entscheidung über die Wiedereröffnung eingebunden. Nach sorgsamen Projektbesprechungen hat die Ardega Deponie von allen involvierten Parteien das Einverständnis für eine reduzierte Wiederaufnahme des Betriebs erhalten.
Die Suche nach der Ursache für den Erdrutsch läuft derweil auf Hochtouren und wird in einem externen Gutachten detailliert abgeklärt. Für das Gutachten wurde ein unabhängiges und von allen involvierten Parteien akzeptiertes Fachbüro beauftragt. Erste Ergebnisse sind voraussichtlich Mitte 2025 zu erwarten. Sobald diesbezüglich alle Fakten vorliegen, kann auch die Frage nach den Kosten und der Kostenübernahme für die Folgen des Erdrutsches geklärt werden.