Im Jahre 1984 wurde für das Gebiet Schulhausstrasse in Gebertingen ein Gestaltungsplan erlassen, damit eine Überbauung mit Reiheneinfamilienhäuser möglich war.
Die Vorgaben der Raumplanung haben sich zwischenzeitlich verändert und der Gestaltungsplan entspricht nicht mehr dem heutigen Zweck der Raumplanung. Der Gemeinderat möchte aus diesem Grund den Gestaltungsplan ersatzlos aufheben.
(E-)Mitwirkung für Bevölkerung bis 1. März 2025
Damit sich die Bevölkerung bei der Planung in geeigneter Weise einbringen kann, führt die Gemeinde das Mitwirkungsverfahren durch.
Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, beim Planungsprozess mitzuwirken. Die Unterlagen können auf der Website www.mitwirkung-gommiswald.ch eingesehen werden. Anregungen und Vorschläge können noch bis 1. März 2025 direkt über das Mitwirkungsportal eingegeben werden.