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Gommiswald
07.11.2022
07.11.2022 14:48 Uhr

Überbauungsplan-Aufhebung liegt auf

Ausschnitt aus dem aufzuhebenden Überbauungsplan mit Perimeter (fett) und Baulinienabständen.
Ausschnitt aus dem aufzuhebenden Überbauungsplan mit Perimeter (fett) und Baulinienabständen. Bild: Gemeinde Gommiswald / H. Lutz Ing. u. Vermessungsbüro
Der Überbauungsplan für das Gebiet Ringstrasse in Gommiswald von 1975 enthält Vorschriften, die inzwischen an anderer Stelle geregelt sind. Der Gemeinderat legt nun die Aufhebung des Überbauungsplans auf.

Für das Gebiet Ringstrasse in Gommiswald wurde im Jahre 1975 ein Überbauungsplan erlassen, der die Erschliessung sowie die Strassenabstände regelt. Zum Zeitpunkt der Erstellung von diesem Überbauungsplan gab es noch keine entsprechenden Regelungen bezüglich Strassenabstände. Entsprechende Vorschriften sind mittlerweile im Baureglement geregelt, welche die benötigten Abstände sicherstellen.

Der Gemeinderat möchte aus diesem Grund den Überbauungsplan aufheben. Beim vorgängig durchgeführten Mitwirkungsverfahren gingen keine Stellungnahmen aus der Bevölkerung ein.

Öffentliche Auflage bis 1. Dezember 2022

Der Gemeinderat hat nun die ersatzlose Aufhebung des Überbauungsplanes Rickenstrasse (Ringstrasse) erlassen. Die Aufhebung liegt vom 2. November 2022 bis 1. Dezember 2022 bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf.

Die massgebende Auflage erfolgt auf der kantonalen Publikationsplattform (publikationen.sg.ch).

Gemeindekanzlei Gommiswald / «über üs»